Hausdurchsuchung Polizei. Was tun? Tipps

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Was ist eine Hausdurchsuchung? 

Eine Hausdurchsuchung ist eine rechtliche Maßnahme, bei der die Polizei oder andere Ermittlungsbehörden eine private Residenz, Wohnung oder ein anderes Gebäude durchsuchen, um nach Beweismitteln oder Gegenständen im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Ermittlung zu suchen. Eine Hausdurchsuchung darf nur unter bestimmten gesetzlichen Bedingungen und mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss oder in dringenden Fällen ohne richterlichen Beschluss durchgeführt werden.

Was sollte Ich beachten?

Bei einer Hausdurchsuchung gibt es mehrere wichtige Punkte zu beachten, um Ihre Rechte zu schützen und die Situation bestmöglich zu bewältigen:

Zusammenfassung:

Zusammenfassend sollten Sie folgende Grundregeln beachten:

  1. Bleiben Sie ruhig! Kooperieren Sie in einer moderaten Form!
  2. Machen Sie keine Aussage! Kein Smalltalk! Schweigen ist Gold!
  3. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen!
  4. Widersprechen Sie der Sicherstellung!
  5. Fertigen Sie kopien an oder machen Sie Fotos von den Dokumenten!
  6. Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt!
  7. Fertigen Sie ein Gedächtnisprotokoll an!

1. Bleiben Sie ruhig!

Eine Hausdurchsuchung ist zweifellos eine stressige und belastende Situation. Dennoch ist es äußerst wichtig, einen klaren Kopf zu bewahren. Es ist ratsam, die Beamten nicht zu beleidigen und keinen Widerstand zu leisten. Im schlimmsten Fall könnten Sie sich durch solche Verhaltensweisen zusätzliche Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung oder Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte einhandeln. Es ist ohnehin unwahrscheinlich, dass Sie die Durchsuchung durch derartiges Verhalten verhindern können.

Es ist äußerst wichtig, keine Versuche zu unternehmen, Akten zu vernichten oder Daten zu löschen. Die Vernichtung von Beweismitteln führt normalerweise zum Verdacht der Verdunkelungshandlung und kann sogar zur Untersuchungshaft wegen Verdunklungsgefahr führen.

Stattdessen sollten Sie eine moderate Form der "Kooperation" zeigen, die Ihnen zumindest keine Nachteile im Verfahren einbringt. Das bedeutet, dass Sie stets höflich bleiben und geforderte Unterlagen vorlegen sollten, sofern davon ausgegangen werden kann, dass die Beamten sie ohnehin finden werden. Es besteht jedoch in keinem Fall eine Verpflichtung zur Mitwirkung, und Sie müssen lediglich Angaben zu Ihrer Person machen.


Wichtig: Die Hausdurchsuchung darf nicht zur sog. Unzeit erfolgen, dh. während der Sommerzeit darf eine Hausdurchsuchung nicht nach 21 Uhr und nicht vor 4 Uhr stattfinden. In der Winterzeit darf die Hausdurchsuchung nicht nach 21 Uhr und nicht vor 6 Uhr morgens stattfinden. Aber: Der Wochentag ist egal, dh. die Hausdurchsuchung kann auch am Wochenende erfolgen - was jedoch nicht der Regelfall ist!


2. Machen Sie keine Aussage! Schweigen ist Gold!

Eine der wichtigsten Regeln lautet: Verzichten Sie auf jegliche Aussagen! Beschränken Sie sich lediglich darauf, Ihre persönlichen Daten anzugeben, um möglicherweise keine Ordnungswidrigkeit zu begehen. Vermeiden Sie es jedoch, Informationen über Ihre persönlichen Verhältnisse oder den Sachverhalt preiszugeben. Weder sind Sie verpflichtet, den Beamten zu erklären, "was" sich "wo" im Haus befindet, noch müssen Sie Passwörter oder PIN-Nummern herausgeben. Ihr Schweigen darf Ihnen in keinem Fall nachteilig ausgelegt werden. Hingegen kann eine Aussage in einem späteren Verfahren jederzeit gegen Sie verwendet werden.

Seien Sie besonders vorsichtig bei scheinbar harmlosen Gesprächen mit den Ermittlungsbeamten. Hinter den scheinbar unverfänglichen Unterhaltungen verbergen sich oft versteckte Fragen. Kein Smalltalk! Die Polizei ist bei Ihnen nicht vor Ort, um mit Ihnen über Fußball, das Leben oder das Wetter zu reden! Sie sind Beschuldigter! Lassen Sie sich auch nicht von Versprechungen wie Strafmilderungen oder anderen Vorteilen locken. Polizeibeamte verfügen über keine Entscheidungsbefugnis in dieser Hinsicht. 

Daher der Rat: Geben Sie keine Passwörter raus für Ihr Handy oder den PC. Einige Polizeibeamte versprechen Ihnen dadurch eine "schnellere" Rückgabe ihrer Gegenstände! Glauben Sie das bitte nicht (!!). Auch wenn die heutige Technik sehr fortgeschritten ist, können die Ermittlungsbeamten der Polizei ohne Passwort/ PIN nicht jedes Gerät entsperren. Dadurch steigen Ihre Chancen, dass auf den Geräten nichts gefunden wird, da es nicht entsperrt werden kann. 

3. Beschluss zeigen lassen!

Verlangen Sie unbedingt von den Beamten, den Durchsuchungsbeschluss vorzuzeigen. Fertigen Sie eine Kopie davon an, falls Ihnen vor Ort keine Abschrift überreicht wird. Der Durchsuchungsbeschluss gibt Aufschluss über den Grund der Ermittlungen und listet auf, welche Beweismittel die Beamten suchen. Wenn Sie wissen, wonach gesucht wird, haben Sie die Möglichkeit zu entscheiden: Sie können die gesuchten Gegenstände freiwillig herausgeben und so möglicherweise die Durchsuchung schneller beenden. Wenn Sie die gesuchten Beweismittel nicht herausgeben, besteht die Möglichkeit, dass die Beamten "Zufallsfunde" während ihrer Suche machen. Dabei handelt es sich um Beweismittel für eine andere Straftat, von denen die Ermittler möglicherweise zuvor noch keine Kenntnis hatten. In der Regel ist es rechtlich zulässig, Zufallsfunde in einem späteren Verfahren zu verwenden.


Bitte bedenken Sie: Der Beschluss zur Durchsuchung (Durchsuchungsbeschluss) ist 6 Monate gültig!


4. Widersprechen Sie der Sicherstellung!

Unabhängig davon, ob Sie den Beamten den gesuchten Gegenstand herausgeben oder nicht, sollten Sie immer Widerspruch gegen eine Sicherstellung einlegen. Dies hat zur Folge, dass die betreffenden Gegenstände nicht einfach eingezogen werden können. Die Beschlagnahme erfordert einen gerichtlichen Beschluss, der später noch angefochten werden kann. Wenn Sie die Gegenstände freiwillig herausgeben, haben Sie diese Möglichkeit nicht.

Falls die Durchsuchungsbeamten Ihnen am Ende der Durchsuchung ein Formular vorlegen, markieren Sie auch hier, dass Sie einer Sicherstellung widersprechen. Unterschreiben Sie nichts, selbst wenn die Beamten Sie dazu drängen sollten. Sofern nicht ausdrücklich gekennzeichnet ist, dass die Beamten vor Ort Unterlagen einsehen dürfen, dürfen sie dies nicht tun. Bestehen Sie in diesem Fall darauf, dass beschlagnahmte Unterlagen versiegelt werden. Wenn die Beamten sich weigern, sollten Sie zumindest verlangen, dass Ihr Wunsch nach Versiegelung im Protokoll der Durchsuchung festgehalten wird.


5.    Kopien/ Fotos anfertigen!

Da die Beamten in der Regel die Originaldokumente und Unterlagen mitnehmen, sollten Sie unbedingt Ihr Recht geltend machen, Kopien der betroffenen Unterlagen anzufertigen oder diese herauszuverlangen. Wenn dies nicht möglich ist, so machen Sie bitte mit Ihrem Handy Fotos von den Unterlagen, so etwa Sicherstellungsprotokoll bzw. dem Durchsuchungsprotokoll, Beschluss, Anhörungsbogen etc. Notieren Sie sich die Namen der Anwesenden Personen und ihre Funktion/ Dienstbezeichnung! Notieren Sie sich Unregelmäßigkeiten oder Beschädigungen, die Sie festgestellt haben. 

6. Rechtsanwalt kontaktieren!

Als Beschuldigter haben Sie jederzeit das Recht, einen Verteidiger zu Rate zu ziehen. Idealerweise wird der Strafverteidiger zur Durchsuchung hinzugezogen, um das Vorgehen der Polizeibeamten zu beobachten und sicherzustellen, dass alles rechtmäßig abläuft. Die Beamten sind jedoch nicht verpflichtet, auf den Anwalt zu warten, bevor sie mit der Durchsuchung beginnen. 

Ein erfahrener Strafverteidiger kennt die genauen Abläufe und Verfahren einer Durchsuchung und kann sicherstellen, dass der gesamte Prozess ordnungsgemäß abläuft.


7. Fertigen Sie ein Gedächtnisprotokoll an!

Es ist ratsam, während der Durchsuchung bereits Notizen über Ihre Beobachtungen und den genauen Ablauf zu machen. Nach der Durchsuchung ist es wichtig, ein Gedächtnisprotokoll zu erstellen, in dem Sie eventuelle Auffälligkeiten festhalten. Dieses schriftliche Dokument kann später als wichtige Referenz dienen und dazu beitragen, eventuelle Unregelmäßigkeiten oder Verstöße gegen Ihre Rechte zu dokumentieren.

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Foto(s): https://pixabay.com/de/photos/polizei-blaulicht-einsatz-5226674/

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