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Hausfriedensbruch bei Stadtratssitzung – Richter verhängt Geldstrafe

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Das Amtsgericht München hat mit einem Urteil vom 05.08.2016, Aktenzeichen 835 Cs 113 Js 125886/16, eine 43-jährige Angeklagte wegen Hausfriedensbruch zu einer Geldstrafe in Höhe von 450 Euro verurteilt.

Im vorliegenden Fall befand sich die Angeklagte besuchte die Angeklagte am 27.01.2016 als Zuschauerin eine Sitzung des Stadtsrates von München. Im Rahmen der Sitzung ging es um das Thema nicht begleitete minderjährige Flüchtlinge.

Die Angeklagte, die sich auf der Zuschauertribüne befand, störte dabei die Sitzung durch laute Zwischenrufe. Daraufhin wurde sie durch den Oberbürgermeister im Rahmen seiner Ausübung des Hausrechts aufgefordert, den Sitzungssaal unverzüglich zu verlassen. Trotz mehrmaliger Aufforderung kam die Angeklagte der Aufforderung nicht nach. Erst nachdem die Angeklagte von einem auf der Zuschauertribüne anwesenden Polizeibeamten nochmals aufgefordert worden war, den Saal zu verlassen und schließlich von diesem leicht in Richtung Ausgang geschoben worden war, verließ sie den Saal.

Gegen einen Strafbefehl legte die Angeklagte Einspruch ein, sodass es zu einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht München kam. Im Rahmen der Verhandlung gab die Angeklagte an, dass erste Mal eine Stadtratssitzung besucht zu haben. Sie habe geklatscht, nachdem ein Stadtrat eine Rede gehalten habe. Daraufhin sei sie darauf hingewiesen worden, dass nicht geklatscht werden dürfe. Aus Aufregung habe sie anschließend etwas gerufen.

Bei der Strafzumessung hat das Gericht berücksichtigt, dass die Tat im Rahmen einer emotional laufgeladenen Situation stattgefunden hat. Dem gegenüber war zu Lasten der Angeklagten zu werten, dass sie ein Stadtparlament bei der Arbeit gestört hat und diese Störungen auch noch nach der ersten Aufforderung, den Saal zu verlassen fortgesetzt hat.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


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