Hausratversicherung und Wasserschaden - Was bekomme ich ersetzt?

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Wasserschaden und Hausratversicherung

Ein Wasserschaden passiert ca. alle 30 Sekunden, sodass Hausratversicherungen und Gebäudeversicherungen täglich mit dem Thema Wasserschaden zu tun haben. Es versteht sich daher von selbst, dass Wasserschäden einen hohen Kostenfaktor für Versicherungen darstellen, denn die Regulierung eines Wasserschadens nimmt nicht nur Personal in Anspruch, sondern vor allem müssen jede Menge Entschädigungszahlungen geleistet werden. Das Thema Wohngebäudeversicherung und Wasserschaden wurde von mir, als ehemaliger Schadenregulierer für Versicherungen, bereits an anderer Stelle intensiv beleuchtet.

Wann liegt ein Hausratschaden nach einem Wasserschaden vor?

Der Versicherungsfall tritt immer dann ein, wenn Hausrat durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser beschädigt wurde. Anstatt hier auf die Sonderfälle einer Überschwemmung (Elementarversicherung), des Planschwassers, des Spritzwassers oder des Starkregens einzugehen, wird im Folgenden von einem klassischen Wasserschaden ausgegangen. Dieser Wasserschaden hat seine µUrsache regelmäßig in einem Wasserrohrbruch, einer ausgelaufenen Waschmaschine oder aber einer Rohrverstopfung.

Was zählt alles zum Hausrat bei der Hausratversicherung?

Wenn Sie das Haus auf den Kopf stellen, dann zählt all dies zum Hausrat, was rausfällt. Alles andere verbleibt im Gebäude und wird daher der Gebäudeversicherung zugeschrieben. So lautet eine grobe Faustregel bei der Zuordnung der Gegenstände. Probleme ergeben sich aber oft bei speziellen Einbauschränken und maßangefertigten Küchen, die hier jedoch nicht weiter problematisiert werden sollen.

Was bekomme ich von der Hausratversicherung ersetzt?

Grundsätzlich bekommen Sie all dies ersetzt, was durch das Wasser beschädigt wurde. Hierzu zählen aufgequollene Bücher, beschädigtes Inventar (Möbel) sowie Fußbodenbeläge, wenn diese über dem eigentlichen bewohnbaren Fußboden z. B. Parkett zusätzlich verlegt worden sind. 

Was gilt als eine Beschädigung von Hausrat nach einem Wasserschaden?

Es gibt keine Legaldefinition von dem, was eine Beschädigung im Sinne der Hausratversicherung ist. Unproblematisch sind Beschädigungen jedoch dann, wenn z. B. das Holz an den Möbeln aufgequollen ist. Auch eine Verfärbung durch Wasser an den Standfüßen des Mobiliars wird regelmäßig zu einer Beschädigung gerechnet. Soweit die Hausratversicherung eine Erstattung aber ablehnen sollte, z. B. mit der Begründung, dass es sich lediglich um eine marginale Beeinträchtigung handeln sollte, dann ist es wichtig, der Versicherung darzulegen, dass die Substanz des Gegenstandes durch das Wasser einen Schaden genommen hat. 

Was gilt bei einer Beschädigung von Elektronikartikeln nach einem Wasserschaden?

Ganz einfach, entweder sind die Sachen defekt oder eben nicht. Gerne wird in diesem Bereich aber damit gearbeitet, dass die Kosten für eine technische Überprüfung übernommen werden, bevor in die Regulierung von der Versicherung eingetreten wird. Damit dennoch der Wert des Gegenstandes übernommen wird, kann man insoweit argumentieren, dass das Kostenrisiko einer technischen Überprüfung zu hoch sei, sodass es sinnvoller ist, den Hausrat gleich zu ersetzen. So kann man auch an eine Entschädigungszahlung nach einem Wasserschaden kommen.

Welchen Wert ersetzt die Hausratversicherung?

Nach einem Wasserschaden wird der Neuwert oder aber der Wiederbeschaffungswert durch die Hausratversicherung ersetzt. Die Begriffe Neuwert und Wiederbeschaffungswert werden quasi synonym verwandt. Es gilt der Grundsatz, dass der Preis einer gleichen und neuwertigen Sache durch die Hausratversicherung zu ersetzen ist. 

Bei Elektronikartikeln wird oft ein Abschlag vorgenommen, weil es dort zu einem deutlichen Preisverfall gekommen ist. Wenn das beschädigte Gerät, das früher 1.000,00 EUR gekostet hatte, mit einer gleichen Ausstattung oder sogar besser, nunmehr für 500,00 EUR zu bekommen ist, dann wird auch nur dieser Wert von der Hausratversicherung ersetzt.

Was passiert bei einem Wasserschaden im Keller?

Ein Wasserschaden im Keller ist wirklich bei den Versicherungen unbeliebt, denn vielfach werden nicht mehr benötigte Gegenstände im Keller eingelagert. Sei es die alte Küchenzeile als Werkbank oder aber Dekoartikel in Kartons usw. 

Darüber hinaus werden diese Gegenstände vielfach auf dem Fußboden gelagert, sodass diese Gegenstände zwangsläufig mit dem Wasser in Berührung kommen. In diesem Bereich wird gerne mit einer Pauschale sowie einer Abfindung gearbeitet. Dies muss jedoch nicht sein, denn auch hier haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung zum Neuwert oder Wiederbeschaffungswert. Man könnte auch sagen, dass der Wasserschaden im Keller, für manchen Versicherungsnehmer ein echter „Glücksfall“ darstellt.

Welche weiteren Kosten werden von der Hausratversicherung nach einem Wasserschaden übernommen?

Die Liste der zusätzlichen Nebenkosten ist nahezu unendlich. Es fängt bei den Eigenleistungen für das Aufwischen des Wassers an, geht über die Entsorgungskosten für den alten Hausrat und hört bei dem Zeitaufwand für das Montieren der Möbel nicht auf. So unterschiedlich die Wohnverhältnisse sind, um so vielfältig können diese Nebenkosten sein.

Für eine erste kostenlose und rechtliche Einschätzung nehmen Sie einfach Kontakt auf. Ich berate Sie gerne bei Fragen rund um Ihre vielseitigen Ansprüche. Sei es aus Vermietersicht, wie man gegenüber der eigenen Versicherung vorgeht, oder sei es auch aus Sicht als Mieter.

Axel Schwier – Rechtsanwalt und ehemaliger Schadenregulierer für Versicherungen


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