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Hausverbot für Eltern in der Schule

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Hausverbot für Eltern in der Schule – praktische Relevanz

Immer wieder kommt es dazu, dass gravierende Dinge passieren, Eltern deshalb wutentbrannt in die Schule gehen, erst versucht wird, sie abzuwimmeln, sie dann schließlich zur Schulleitung durchdringen, ein Wort das andere ergibt und schließlich die Schulleitung zur Überraschung der Eltern kurzerhand die Diskussion dadurch auflöst, dass sie ein Hausverbot ausspricht.

Und wer sich dann nicht schnell genug davontrollt, muss mitunter die nicht minder befremdliche Erfahrung machen, dass die Schulleitung kurzerhand die Polizei anruft und diese dann keinerlei Interesse daran zeigt, worum es eigentlich ging, sondern nur die Eltern herausbringt…

Ist dies alles zulässig?

Was ist das Hausrecht der Schule?

Die Schule beinhaltet nicht nur den regulären Schulbetrieb, sondern ist auch eine öffentliche Einrichtung – wie beispielsweise eine Stadthalle, ein städtisches Theater, ein Schwimmbad oder eine Bibliothek.

All diesen öffentlichen Einrichtungen kommt ein Hausrecht zu, das den geordneten Amtsbetrieb und ordnungsgemäße Abläufe sichern soll.

Wer im Schwimmbad vom Beckenrand springt, sich in einer Bibliothek unterhält, in einem Theater hereinruft, gegenüber dem wird es Sanktionen geben, die von Ermahnungen bis zu einem Hausverbot reichen.

Im schulischen Bereich ist der Schulleiter gleichsam befugt, die Eltern zu ermahnen, wenn ihm deren Auftritt nicht passt (egal ob berechtigterweise oder nicht) und wenn sich dann nichts ändert, kann er ein Hausverbot erteilen.

Was kann man gegen das Hausverbot der Schule tun?

Wie bereits oben ausgeführt, wird das Hausverbot vor allem dazu genutzt, missliebige Eltern mundtot zu machen. Auf diese Weise kann man sich bequem aus der unangenehmen Situation befreien, wenn sich Eltern berechtigt und allzu direkt beschweren!

Grundsätzlich gilt für den Schulbereich, dass die Schule eine öffentliche Einrichtung ist, deren Benutzung ausschließlich Schülern und Lehrern gewidmet ist. Das heißt, ein Grundproblem liegt darin, dass Eltern eigentlich in der Schule gar nichts zu suchen haben – es sei denn, sie sind wegen eines Elternabends in der Schule oder sie haben ein Elterngespräch mit einem Lehrer.

Im Ergebnis wird demnach der Aufenthalt von Eltern in Schulen meist nur geduldet, ohne dass man einen Anspruch hierauf hat.

Dies bedeutet wiederum, dass die Anordnung eines Hausverbots im Ergebnis bei juristischer Betrachtung nicht mehr als heiße Luft ist, denn grundsätzlich haben Eltern in Schulen nichts zu suchen, es sei denn, sie wurden von einem Lehrer zu einem Elterngespräch eingeladen.

Umgekehrt heißt dies allerdings auch, dass Lehrer solche Elterngespräche nicht willkürlich verbieten können und schon gar nicht pauschal und dauerhaft durch die Anordnung eines Hausverbots!

Ein dauerhaftes Hausverbot kommt demnach nur dann in Betracht, wenn jemand durchgängig in der Schule randalieren würde.

In der Praxis ist es demgegenüber meist so, dass Eltern sich zurecht beschweren, das Gespräch (meist beidseitig) emotional hochkocht und die Schulleitung sich dann des Problems durch den Ausspruch eines Hausverbots entledigt. Die Polizei prüft die Voraussetzungen des Vorliegens des Hausverbots nicht, sondern für sie ist das ein Verwaltungsakt, der so lange gilt, bis dieser aufgehoben wurde, hierdurch entsteht ein Hausfriedensbruch, als muss die Person raus, egal ob es berechtigt war oder nicht…

Folglich bringen Diskussionen mit der Polizei nichts. Man muss vielmehr Widerspruch gegen das Hausverbot einlegen und im Normalfall sollte zumindest das Schulamt als Widerspruchsbehörde das Hausverbot wieder aufheben, denn der Grundsatz der Zusammenarbeit zwischen Familie und Elternhaus gebietet natürlich auch Gespräche miteinander, die naturgemäß nicht in der Kneipe um die Ecke, sondern in einer Schule stattfinden.

Rechtsanwalt Andreas Zoller

Anwalt für Schulrecht


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