HC „Krisen-Gewinner II“ – Zweitmarktwert nur noch 25 %

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Der Schiffsfonds Hanse Capital HC „Krisen-Gewinner II“ wurde im Jahr 2010 als Dachfonds des Emissionshauses Hanse Capital aufgelegt. Als antizyklischer „Blindpool“-Schiffsfonds war die Zielsetzung, die Schifffahrtskrise als Chance für hohe Renditen zu nutzen. Infolge des günstigen Schiffserwerbs hätten diese gewinnträchtig nach Erholung des Welthandels eingesetzt werden können.

Doch das Konzept der Hanse Capital war am Ende wenig durchdacht und die Prognosen wurden nicht eingehalten. Aufgrund des bereits vorher geschaffenen Überangebotes an Schiffen hätte klar sein müssen, dass auch am Ende der Wirtschaftskrise dieses Marktumfeld kein so günstiges mehr darstellen würde. Aufgrund dessen erleiden die Anleger schwere Verluste und die Hanse Capital HC „Krisen-Gewinner II“ wird aktuell (Stand: 21.06.2019) nur noch mit 25 % auf dem Zweitmarkt gehandelt. Damit wird deutlich, dass auch im Jahr 2019 eine Erholung der Situation des Fonds nicht in Aussicht steht.

Im Fall HC „Krisen-Gewinner II“ stehen den Anlegern grundsätzlich Schadenersatzansprüche, durch eine Falschberatung oder dem Verschweigen wesentlicher Fakten, zu. Darüber hinaus kommt eine Inanspruchnahme der Gründungsgesellschafter in Betracht, wenn die Risiken der Beteiligungen im Prospekt nicht ausreichend klargestellt werden.

Durch die Bekanntmachung des Verkaufs der MS „HC Paulina“ im Jahre 2016, könnte nun die kenntnisabhängige Verjährung sämtlicher Ansprüche zum 31.12.2019 drohen.

Handlungsmöglichkeiten für Anleger

Die im Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf empfiehlt daher allen Anlegern, sich über ihre Rechte zu informieren und wichtige Fristen nicht verstreichen zu lassen. Die Kanzlei Bender & Pfitzmann hat dazu eine kostenlose Erstberatung eingerichtet, an welche sich betroffene Anleger wenden können.

Bender & Pfitzmann Rechtsanwälte PartG mbB



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