HCI Shipping Select XI, HCI Euroliner und HSC Optivita VII UK - Klage gegen Stadtsparkasse München

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Die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte hat gegen die Stadtsparkasse München Klage betreffend die geschlossenen Beteiligungen HCI Shipping Select XI, HCI Euroliner und HSC Optivita VII UK eingereicht.

Bei den genannten Beteiligungen handelt es sich um zwei geschlossene Schiffsfonds und einen geschlossenen Lebensversicherungsfonds, welche die Stadtsparkasse München ihren Kunden zwischen 2005 und 2007 empfohlen hat. Hierbei wurden die Anleger nach unserer Kenntnis jedoch nicht auf die durch eine unternehmerische Beteiligung bestehenden Risiken hingewiesen – stattdessen wurden lediglich die Vorteile der Anlagen genannt.

Die Risiken von geschlossenen Beteiligungen bestehen unter anderem in dem möglichen Totalverlust der Einlagesumme, einer möglichen Nachhaftung als Kommanditist nach Ausscheiden aus der Beteiligungsgesellschaft und in der schlechten Veräußerungsmöglichkeit der Beteiligung aufgrund des Fehlens eines Zweitmarkts.

Hierauf müssen die Anleger bei einem Beratungsgespräch jedoch im Rahmen der anleger- und objektgerechten Beratung hingewiesen werden, da auch über die Einlagesumme hinaus erhebliche finanzielle Risiken bestehen. Aus diesem Grund sind geschlossene Beteiligungen nicht für solche Anleger geeignet, die die Anlage zur Altersvorsorge tätigen möchten (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 02.04.2014, Az.: 5 U 1/14).

Die oftmals fehlende Aufklärung über die Vereinnahmung von Provisionen stellt zudem einen erheblichen Interessenskonflikt der Bank dar, da hierdurch für den Anleger nicht erkennbar ist, ob eine bestimmte Empfehlung aufgrund der tatsächlichen Geeignetheit für den Kunden oder aus reinem Profitinteresse der empfehlenden Bank erfolgt. Bei versteckten Innenprovisionen ist darüber hinaus für die Anleger nicht erkennbar, dass und in welcher Größenordnung die Werthaltigkeit der empfohlenen Anlage hierdurch betroffen ist.

Rotter Rechtsanwälte Partnerschaft macht daher Schadensersatzansprüche aufgrund fehlerhafter Anlageberatung gegen die Stadtsparkasse München geltend.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem und Rechtsanwältin Julia Gierke

Über Rotter Rechtsanwälte:

Rotter Rechtsanwälte wird von professionellen Beobachtern seit Jahren zur europäischen Marktspitze im Bereich des Kapitalanlagerechts gezählt und nimmt in den einschlägigen Ranglisten deutscher Wirtschaftskanzleien beständig Spitzenpositionen unter den Kanzleien des Kapitalanlegerschutzes ein. Im JUVE Handbuch der Wirtschaftskanzleien 2013/2014 werden unsere Partner Klaus Rotter („Die Nr. 1 im Kapitalanlagerecht”, Wettbewerber) und Bernd Jochem als häufig empfohlene Rechtsanwälte genannt.


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