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Hehlerei: Ankauf gestohlener Fahrkarten – Gericht verurteilt Heranwachsenden

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Das Amtsgericht München hat mit einem Urteil vom 14.03.2016, Aktenzeichen 1011 Ds 451 Js 247149/15 jug, einen 19-jährigen Angeklagten, wegen Hehlerei verwarnt und eine Geldauflage in Höhe von 400 Euro verhängt.

Nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung stand für das Gericht fest, dass der Angeklagte am 26.08.2015 von einem Unbekannten am Hauptbahnhof in München elf Einzelfahrkarten der Münchener Verkehrsgesellschaft für 50 Euro gekauft hat. Diese hatten einen tatsächlichen Wert von 118,80 Euro. Der Angeklagte nahm zumindest billigend in Kauf, dass diese Fahrscheine zuvor gestohlen worden waren.

Am 28.08.2015 wollte der Angeklagte die gekauften Fahrscheine an einem Kundencenter der Münchener Verkehrsgesellschaft zurückgeben und dafür den Kaufpreis bekomme. Die zuständige Mitarbeiterin erkannte jedoch anhand der Seriennummern, dass die Fahrkarten gestohlen waren. Sie verständigte daraufhin die Polizei.

Der Angeklagte legte im Rahmen der Hauptverhandlung ein umfassendes Geständnis ab. Er bereute die Tat und entschuldigte sich dafür.

Die zuständige Richterin verurteilte den jungen Mann nach Jugendstrafrecht. Bei der Höhe der Strafe wertete das Gericht zu seinen Lasten, dass er erst am 18.06.2015 beim Schwarzfahren erwischt worden war. Die 400 Euro Geldauflage kommen einem gemeinnützigen Verein zu Gute, der sich um straffällige Jugendliche und Heranwachsende kümmert.

Vorsicht also beim Kauf extrem günstiger Sachen. Nach der eingehenden Rechtsprechung ist davon auszugehen, dass man in solchen Fällen zumindest billigend in Kauf nimmt, dass es sich um eine gestohlene Sache handelt.

 


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