Heinrich Partner Rechtsanwälte mahnt für die PANDA Fördergesellschaft für Umwelt mbH ab

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1. Was wird dem Abgemahnten vorgeworfen?

Uns liegt eine Abmahnung der Heinrich Partner Rechtsanwälte aus Frankfurt am Main vor, welche für die PANDA Fördergesellschaft für Umwelt mbH auftreten. Letztere lizenziert im Auftrag des WWF Deutschland Rechte an den für den WWF angemeldeten Marken, u. a. die Bezeichnung "WWF" und das bekannte Panda-Logo.

Dem abgemahnten Händler für T-Shirts wird vorgeworfen, Bekleidungsstücke mit der Bezeichnung "WWF" und einem verballhornten Panda-Logo vertrieben zu haben und so die Markenrechte der Abmahnerin zu verletzen.

2. Welche Forderungen werden gestellt?

Heinrich Partner Rechtsanwälte fordern den abgemahnten Händler auf, die vorbezeichnete Rechtsverletzung sofort zu unterlassen. Zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung mit einer nach billigem Ermessen der Unterlassungsgläubigerin zu bestimmenden Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung gefordert.

Weiterhin werden Ansprüche auf Auskunft und Anerkennung der Schadensersatzpflicht dem Grunde nach geltend gemacht.

Die Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung werden zu einem Gegenstandswert von 150.000,00 EUR berechnet, was zu einer 1,3-fachen Geschäftsgebühr und Auslagen in Höhe von 2.743,43 EUR inklusive MwSt. führt.

3. Was sollen Sie als Betroffener tun?

Sind auch Sie von einer solchen Abmahnung betroffen sind oder wurde bereits ein gerichtliches Verfahren gegen Sie eröffnet? Dann sollten Sie umgehend handeln. Wir können in keinem Fall empfehlen, die Angelegenheit zu ignorieren.

Holen Sie stattdessen unseren fachkundigen Rechtsrat ein. Unsere Kanzlei ist seit über einem Jahrzehnt im Gewerblichen Rechtsschutz tätig. Die Durchsicht Ihrer Unterlagen sowie unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenlos. Nehmen Sie mit uns per E-Mail, per Fax oder per Post Kontakt auf (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Darüber hinaus raten wir Ihnen Folgendes:

  • Kontaktieren Sie die Gegenseite nicht, ohne sich vorher beraten zu lassen.
  • Geben Sie ohne Aufklärung und Beratung keine mündlichen oder schriftlichen Erklärungen ab, insbesondere keine Unterlassungserklärung.
  • Erteilen Sie noch keine Auskünfte und überweisen noch kein Geld an den Gegner, bis Sie mit einem Fachanwalt Rücksprache halten konnten.

4. Warum Dr. Damm & Partner?

Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Das Markenrecht ist ein erheblicher Teil hiervon. Wir haben über ein Jahrzehnt anwaltliche Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen und viele Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Wir unterstützen Sie auch gerne bei der Anmeldung von Marken oder bei der Verteidigung einer bestehenden Marke. Bei Bedarf prüfen wir auch Ihren Onlineshop oder Verkaufsauftritt auf einer Internetplattform auf (weitere) Verstöße und helfen Ihnen, sich vor zukünftigen Abmahnungen zu schützen. Auf unserer Kanzleiseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die regelmäßig um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt
Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht


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