Heirat in den USA mit Wahl eines neuen Namens für beide Partner (GER - ENG version)

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Heirat in den USA mit Wahl eines neuen Namens für beide Partner

Bezüglich einer Heirat in den USA gibt es vereinzelt die kursierende Information, dass Deutsche mit ständigem Wohnsitz in den USA ihren Namen bei der Heirat so abändern können, dass beide einen gemeinsamen neuen Namen annehmen, den sie auch in Deutschland dann so eingetragen können. 

Ferner gibt es z. B. im District of Columbia die Möglichkeit für US Bürger, den Namen mit oder ohne Eheschließung beliebig auf Antrag zu ändern. 

Es stellt sich danach die Frage, ob auch deutsche Staatsbürger ohne festen Wohnsitz in den USA bei einer Heirat in USA/im District of Columbia oder in anderem Bundesstaat einen neuen gemeinsamen Namen oder auch neue nicht gemeinsame Namen in die amerikanische Heiratsurkunde eintragen können, die dann in Deutschland so i. S. einer Namensänderung übernommen werden. Der gravierende Unterschied zu o. g. Fall ist jedoch das Fehlen eines ständigen Wohnsitzes in den USA. 

Und genau hierauf kommt es nämlich an: Sofern Sie keinen Wohnsitz in den USA hatten oder haben, wird die deutsche Behörde der Namensänderung nicht entsprechen.

Denn die Anerkennung der Namensänderung setzt voraus, dass diese auch nach den dortigen Vorschriften legitimierbar wäre. Und daran fehlt es, wenn es keinen Wohnsitz in den USA gegeben hatte. Auch die Tatsache, dass Sie "nur" dort geheiratet haben, ändert daran nichts.

Die Namensänderung würde sich dann ausschließlich nach deutschem Recht richten. Und dann brauchen Sie eben den besonderen Grund, ohne den die Namensänderung nicht vorgenommen werden kann. Auch eine Namensänderung in den USA würde dann also hier nicht anerkannt werden.

Für weitere konkrete anwaltliche Beratung und Verteidigung (im internationalen Familienrecht) kontaktieren Sie unsere Anwältin Frau Vera Mueller.

English version:

Marriage in the US with the choice of a new name for both partners

Regarding a marriage in the US there is occasionally the circulating information that Germans with permanent residence in the US can change their name when marrying so that both accept a common new name which they can then also officially register in Germany.

Furthermore there is e.g. in the District of Columbia the ability for US citizens to change the name with or without a marriage on request.

It then raises the question of whether German citizens without a permanent residence in the United States in a marriage in the US / in the District of Columbia or in another state, can register a new common name or even new common name in the American marriage certificate and then file for the official change in register in Germany. The serious difference to the mentioned case before is, however, the absence of permanent residence in the US.

And that is precisely what counts: If you did not have or have no place of residence in the USA the German authority will not comply with the name change.

Because the recognition of the name change presupposes that this would be legitimized also according to the local regulations. And that's what it lacks if the person was not resident of the US. Also, the fact that you "only" got married there does not change that.

The change of name would then be governed exclusively by German law. And then you just need the special reason without the name change can not be made. Even a name change in the US would then not be recognized here.

For further legal advice and defense (in international family law) please contact our lawyer Ms. Vera Mueller.


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