Heizen und Lüften - eine unendliche Geschichte mit neuer Variante - noch lange kein Ende in Sicht?

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LG Konstanz, Urt. v. 20.12.2012 - 61 S 21/12, NJW-RR 2013,647:

An das übliche Lüftungsverhalten des Mieters dürfen keine überzogenen Anforderungen gestellt werden, so dass höchstens ein dreimaliges Lüften pro Tag erwartet werden kann.
Soweit in der Rechtsprechung hiervon abweichende Maßstäbe sowohl bezüglich der Lüftungsfrequenz, als auch der Dauer eines einzelnen Lüftungsvorgangs vertreten werden, ist dies mit einem üblichen und zeitgemäßen Wohnverhalten durchschnittlicher Mieter, die sich tagsüber nicht durchgängig in den Mieträumen aufhalten, nicht in Einklang zu bringen.

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