Heizung kaputt und kein warmes Wasser - Mietwohnung - und jetzt?
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Rechte der Mieter im Winter: Maßnahmen bei kalter Heizung oder unzureichendem Warmwasser
In Deutschland beginnt die Heizsaison im Oktober und endet im April. Während dieser Zeit sind Vermieter verpflichtet, sicherzustellen, dass die Heizungsanlage ordnungsgemäß funktioniert, um in den Wohnräumen Mindesttemperaturen zu gewährleisten.
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I. Welche Temperaturen sollten erreicht werden?
Es gibt keine gesetzlich festgelegten Mindesttemperaturen. Die Gericht haben aber einige Werte festgelegt:
- Am Tag 20 Grad
- Nachts 18 Grad
- Bad 21 Grad.
II. Was tun bei Unterschreitung der Temperaturen?
Wenn die erforderlichen Temperaturen nicht erreicht werden, könnte ein Mietmangel vorliegen. In diesem Fall sind Vermieter verpflichtet, den Mangel zu beheben. Bis zur Behebung haben Mieter das Recht auf Mietminderung (zum Vorgehen s. Durchsetzung). Dies gilt jedoch nur bei erheblichen Mängeln; ein kurzfristiger Ausfall oder eine geringfügige Abweichung wird als Bagatellmangel betrachtet und berechtigt nicht zur Mietminderung.
III. Warmwasserversorgung
Die Warmwasserversorgung muss jederzeit gewährleistet sein. Die Temperatur des Warmwassers sollte idealerweise zwischen 40 und 60 Grad Celsius liegen und muss schnell erreicht werden. Bei stark schwankenden Wassertemperaturen oder unzureichender Versorgung kann ebenfalls eine Mietminderung gerechtfertigt sein.
IV. Mietminderung bei erheblichen Mängeln
Bei Unterschreitung der notwendigen Temperaturen ist grds. eine Mietminderung gerechtfertigt. Bereits eine Abweichung von einem Grad kann eine Minderung von fünf Prozent rechtfertigen. Fällt die Heizung komplett aus, können erhebliche Minderungen die Folge sein.
Mangel | Höhe |
---|---|
kein warmes Wasser | maximal 10 Prozent |
Heizung im Winter kaputt | maximal 20 Prozent |
Unbewohnbare Wohnung | bis 100% |
V. Fazit
Mieter haben im Winter klare Rechte bezüglich der Heiz- und Warmwasserversorgung. Werden diese nicht erfüllt, stehen ihnen verschiedene rechtliche Mittel zur Verfügung, um Abhilfe zu schaffen oder finanzielle Entlastung durch Mietminderungen zu erhalten.
VI. Vorgehen
1. Dokumentation des Mangels:
- Notieren Sie das Datum und die Uhrzeit, zu denen der Mangel auftritt.
- Messen Sie die Raumtemperatur mit einem Thermometer und dokumentieren Sie diese regelmäßig.
- Machen Sie Fotos oder Videos, um den Zustand zu belegen.
2. Mängelanzeige an den Vermieter:
- Informieren Sie den Vermieter über den Mangel. Eine E-Mail reicht grds. aus. Alternativ nutzen Sie ein Einschreiben. Eine mündliche Mängelanzeige lässt sich schwer nachweisen.
- Beschreiben Sie den Mangel genau und fügen Sie Ihre Dokumentation bei.
3. Fristsetzung:
- Geben Sie dem Vermieter eine klare Frist zur Beseitigung des Mangels. Diese sollte realistisch sein, abhängig von der Schwere des Problems 7-10 Tage.
4. Mietminderung ankündigen:
- Informieren Sie den Vermieter auch darüber, dass Sie für die Zeit des Mangels die Miete mindern. Sie müssen das ankündigen, weil Sie rückwirkend nicht mindern können. Setzen Sie eine Frist aber danach passiert nichts und Sie haben keine Minderung angekündigt, können Sie für die Wartezeit auch nichts verlangen.. Deshalb sofort Minderung ankündigen bis zur Behebung des Mangeln.
- Die Höhe der Mietminderung sollte angemessen sein und kann im Zweifelsfall mit rechtlicher Beratung festgelegt werden. Da Sie zum Beispiel an einem Wochenende vermutlich keinen Rechtsrat erhalten, sich aber festlegen müssen, nehmen Sie notfalls einen Mittelwert den Sie bei Google finden - besser als nichts...
- Holen Sie sich dann Rat über z.B. ein Portal zur Angemessenheit der Höhe und passen Sie die Minderung dann der Höhe nach an - Sie schreiben also ggf. nochmal falls Änderungsbedarf besteht.
- Nach Ablauf der Frist ohne Erfolg, ist ihr Vermieter in Verzug und Sie können ggf. die Rechtsverfolgungskosten nach RVG von ihm verlangen. Ich würde zu diesem Zeitpunkt empfehlen sich beraten zu lassen. Siehe nachfolgender Punkt..
5. Rechtliche Beratung einholen:
- Wenn der Vermieter nicht reagiert oder der Mangel nicht behoben wird, ziehen Sie in Erwägung, rechtlichen Rat einzuholen. Ein Anwalt oder ein Mieterverein kann Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen.
6. Weitere Schritte bei Untätigkeit:
- Sollte der Vermieter weiterhin untätig bleiben, können weitere rechtliche Schritte erforderlich sein, wie z.B. eine Klage auf Instandsetzung oder die Beantragung einer einstweiligen Verfügung oder eine Ersatzvornahme (Sie zahlen erstmal selber einen Handwerker und fordern das Geld dann ein).
7. Protokoll führen:
- Führen Sie während des gesamten Prozesses ein Protokoll über alle Kontakte und Maßnahmen bezüglich des Mangels.
- Wenn möglich schaffen Sie sich auch noch weitere Beweise z.B. durch Zeugen.
Wenn Sie neugierig geworden sind, schauen Sie gerne mal in meine E-Books zu den Themen Mietrecht- Selbsthilfe oder Auswandern und Steuern bzw. meine Videos auf meinem YouTube-Kanal.
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Disclaimer:
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Es handelt sich ebenfalls um keine steuerliche Beratung. Der Artikel spiegelt meine persönliche Erfahrung wieder und ist als allgemeine Lebenshilfe und Anregung sich selbst zu informieren zu verstehen.
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