Hengran Limited – Cysec warnt

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Über hengranltd.com werden Anlegern Anlagemöglichkeiten in Differenzkontrakten (CFD´s) auf verschiedene Basiswerte, wie z. B. Indizes oder Aktien, und Forex-Geschäfte angeboten.

Geworben wird damit, dass man über die Handelsplattform direkten Zugang zu den Börsen erhält und man mit 0 zusätzlichen Spreads handeln würde. Auch seien die Handelsplattformen so konzipiert, dass sie den Bedürfnissen von Anlegern aller Ebenen gerecht werden.

Auch wird dargestellt, dass, ganz gleich, ob man Anfänger oder erfahrener Aktienhändler sei, die Handelsumgebung einem die Tools bietet, die man für seinen Erfolg benötigen würde.

Tatsächlich Warnhinweis der Cysec 

Auf der Webseite hengranltd.com wird dargestellt, dass Hengran Limited von der Hengran Limited Securities and Exchange Kommission (CySEC) reguliert würde.

Die Finanzmarktaufsichtsbehörde Zyperns, die Cysec, hat aber einen Hinweis veröffentlicht, dass die Webseite hengranltd.com nicht zu einer Gesellschaft gehört, die eine Erlaubnis der Cysec zur Erbringung von Dienstleistungen für die Durchführung von Investmentservices oder Investmentaktivitäten Zyperns hat.

Anhaltspunkte für Betrug

Hengran Limited Securities and Exchange Kommission (CySEC) existiert als Aufsichtsbehörde nicht.

Auch eine Regulierung durch die Cysec besteht laut der Finanzmarktaufsichtsbehörde Zyperns nicht.

Auch verfügt die Webseite über kein in Deutschland den gesetzlichen Anforderungen entsprechendes Impressum, aus dem sich nähere Einzelheiten zur Betreibergesellschaft und deren Verantwortliche ergeben würden.

Genannt wird nur eine Hengran Ltd.

Aussichten für Anleger von Hengran Limited

Das Angebot von Forex-Geschäften und Differenzkontrakten an deutsche Anleger stellt eine Wertpapierdienstleistung im Sinne des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG), z. B. in Form eines Eigenhandels nach § 2 Abs. 2 Nr. 10 WpIG, dar.

Eine dafür erforderliche Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) haben die Verantwortlichen von Hengran Limited aber nicht.

Bei dem unerlaubten Angebot von Wertpapierdienstleistungen kann sich für einen Anleger in Deutschland ein Schadensersatzanspruch § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG ergeben.

Wenn Anlegern gegenüber falsche Angaben, z. B. hinsichtlich der Regulierung durch eine Aufsichtsbehörde, oder anderer Aspekte gemacht werden oder Risiken falsch dargestellt werden, können auch andere Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung darstellbar sein.

Wenn Sie Gelder über Hengran Limited investiert haben und Fragen zu Möglichkeiten haben, wie das eingezahlte Kapital wieder realisiert werden kann, können Sie gerne die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner kontaktieren.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 02.04.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

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