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Herabfallende Kokosnüsse sind kein Reisemangel

  • 1 Minuten Lesezeit
Gabriele Weintz anwalt.de-Redaktion

[image]Ein Mann verbrachte seinen Urlaub auf den Malediven. Seine Urlaubsruhe wurde nach seiner Ansicht aber dadurch gestört, dass Kokosnüsse herabfielen. Hierüber beschwerte er sich bei der Hotelleitung, nicht jedoch bei seinem Reiseveranstalter. Zurück in Deutschland wollte er seinen gezahlten Reisepreis teilweise zurückbekommen.

Das Oberlandesgericht Koblenz wies seine Klage jedoch ab. Die Richter waren der Meinung, dass herabfallende Kokosnüsse keine Beeinträchtigung darstellen. Ob dies nun einen Reisemangel darstellt, klärten sie jedoch im Ergebnis nicht, denn der Kläger hatte seine Beschwerde nur bei der Hotelleitung vorgebracht, nicht jedoch seinen Reiseveranstalter darüber informiert. Diesem müsse im Fall von behaupteten Reisemängeln aber grundsätzlich die Möglichkeit gegeben werden, für die weitere Urlaubszeit Abhilfe zu schaffen. Bereits aus diesem Grund wiesen sie die Klage ab.

(Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss v. 05.10.2009, Az.: 5 U 766/09)

(WEI)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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