Hermes Capital Group: Vorsicht vor trügerischer Seriosität! Die Wahrheit über ihre Angebote!

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Die Hermes Capital Group präsentiert sich auf ihrer Webseite hermes-group.ch als Anbieter erstklassiger Anlageprodukte wie Festgelder und Tagesgelder. Doch hinter den glänzenden Fassaden verbirgt sich eine fragwürdige Realität.


Die Hermes Capital Group behauptet stolz, zu den führenden Investmentanbietern zu gehören und ihren Kunden exklusiven Zugang zu einlagengesicherten Festgeldern und Tagesgeldern im europäischen Raum zu bieten. Doch Vorsicht ist geboten, denn die angebliche Seriosität des Unternehmens ist trügerisch.


Warnung der FINMA vor der Hermes Capital Group


Die Finanzmarktaufsichtsbehörde der Schweiz (FINMA) hat die Hermes Capital Group auf ihre Warnliste gesetzt und damit offengelegt, dass das Unternehmen keinen Handelsregistereintrag in der Schweiz besitzt. Dies wirft ernsthafte Fragen bezüglich der Legitimität und Transparenz der Geschäftspraktiken der Hermes Capital Group auf.


Die FINMA führt eine Warnliste von Unternehmen, die möglicherweise ohne die erforderliche Genehmigung der FINMA tätig sind. Untersuchungen wurden eingeleitet, um unerlaubte Aktivitäten aufzudecken. Jedoch haben die Hermes Capital Group und andere Unternehmen, die auf dieser Liste stehen, entweder keine ausreichenden Informationen bereitgestellt oder falsche Angaben gemacht. Die Aufnahme in die Warnliste erfolgt auch dann, wenn die FINMA aufgrund ihrer Untersuchungen eine erhebliche Gefährdung der Anleger durch den Anbieter vermutet.


Angebot von Festgeldern durch die Hermes Capital Group in Deutschland - Keine BaFin-Erlaubnis


Selbst wenn die Hermes Capital Group Festgelder und Tagesgelder über ihre Webseite hermes-group.ch auch deutschen Anlegern anbietet, ist dies nicht ohne weiteres legal. Für solche Angebote in Deutschland ist eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erforderlich. Diese Erlaubnis gewährleistet, dass die angebotenen Anlagen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.


Bei den Versprechungen der Hermes Capital Group, bei denen eine uneingeschränkte Rückzahlung garantiert wird, handelt es sich um Bank- bzw. Einlagengeschäfte gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Kreditwesengesetzes (KWG). Eine öffentliche Anbietung solcher Anlagen in Deutschland ist nur mit einer Erlaubnis der BaFin zulässig. Doch die Hermes Capital Group verfügt nicht über diese erforderliche Erlaubnis.


Die Wahrheit über die Hermes Capital Group


Es ist wichtig, die wahren Absichten und die tatsächliche Seriosität der Hermes Capital Group zu erkennen. Hinter den verlockenden Versprechungen und dem scheinbaren Erfolg verbirgt sich eine fragwürdige Realität.


Wichtig: Anleger sollten äußerste Vorsicht walten lassen und sich nicht von den vermeintlichen Vorzügen der Hermes Capital Group täuschen lassen.


Fazit


Die Hermes Capital Group bietet Anlegern angeblich eine Vielzahl von sicheren Investitionsmöglichkeiten. Insbesondere ihre einlagengesicherten Festgelder und Tagesgelder böten attraktive Renditen und gewährleisten den Schutz des investierten Kapitals. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Hermes Capital Group von der FINMA auf ihrer Warnliste geführt wird und keine Erlaubnis der BaFin besitzt, um diese Anlageprodukte in Deutschland anzubieten. Anleger sollten dies bei ihrer Entscheidung berücksichtigen und gegebenenfalls rechtliche Schritte prüfen, um ihren Schaden zu minimieren.


Anleger, die der Hermes Capital Group Kapital zur Verfügung gestellt haben und sich über ihre rechtlichen Optionen informieren möchten, können sich an Resch Rechtsanwälte wenden. Resch Rechtsanwälte verfügt über umfassende Erfahrung in der Beratung und Unterstützung von Anlegern, die der Hermes Capital Group vertraut haben.


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