Guardian Capital Group – Anleihe ohne Prospekt?

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Soweit von der Guardian Capital Group mit Sitz in London, Großbritannien, und nach eigenen Angaben mit einer Zweigniederlassung in Lippstadt, Deutschland, über die Webseite guardian-capital.net/online/login Anlegern in Deutschland eine Unternehmensanleihe in Form einer Inhaberschuldverschreibung der Metalcorp Group S.A. mit einer Verzinsung von 8,5 % angeboten wird, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) darauf hingewiesen, dass sie den hinreichend begründeten Verdacht hat, dass diese Kapitalanlage ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich angeboten wird.

Von der BaFin wird aber betont, dass sich ihr Verdacht nicht auf die Firma Guardian Capital Group Limited mit Sitz in Toronto, Kanada, und auch nicht auf die Firma „The Capital Group“ mit Sitz in den USA bezieht. Die Capital Group SP z o. o. darf insoweit nicht mit den Firmen „The Capital Group“ und „The Capital Group Limited“ verwechselt werden.

Wir weisen auf diese Warnung der BaFin hin, damit sich Anleger, die Anleihen der Metalcorp Group S.A. über die Guardian Capital Group erworben haben, ein eigenes Bild machen können. Ob der von der BaFin geäußerte Verdacht zutreffend ist, muss weiteren Ermittlungen der BaFin vorbehalten bleiben.

Nach der EU-Prospektverordnung ist es nicht zulässig, dass Wertpapiere Anlegern ohne einen von einer Aufsichtsbehörde gebilligten Prospekt angeboten wird.

Bei Inhaberschuldverschreibungen handelt es sich um Wertpapiere. Diese dürfen in Deutschland daher dann nur offeriert werden, wenn vorher ein von der BaFin genehmigter Prospekt veröffentlich worden ist.

Sofern ein Prospekt unzutreffende oder nicht vollständige Angaben enthält oder ein Prospekt veröffentlicht worden ist, kann sich gegenüber einem Anbieter und Emittenten eine Haftung nach dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) ergeben.

Auch Angebote Aktien Porsche AG unerlaubt?

Die BaFin hat nun auch aktuell darauf hingewiesen, dass sie den hinreichend begründeten Verdacht hat, dass von der Guardian Capital Group Anlegern auch vorbörsliche Aktien der Porsche AG angeboten werden und es sich dabei auch um ein mögliches Betreiben unerlaubter Geschäfte handelt.

Gesellschaften, die Anlegern Aktien anderer Unternehmen zum Kauf offerieren, würden dafür eine Erlaubnis der BaFin benötigen, so die Behörde. Dies würde auch für vorbörsliche Aktien gelten.

Möglichkeiten für Anleger über die Guardian Capital Group, die Anleihen der Metalcorp Group S.A. und Porsche AG-Aktien erworben haben

Sofern Anlegern von der Guardian Capital Group, ggf. über die Webseite guardian-capital.net, Inhaberschuldverschreibungen der Metalcorp Group S.A. offeriert worden, ohne dass ein von der Aufsichtsbehörde genehmigter Prospekt veröffentlicht worden ist, kann sich für einen Anleger unter gewissen Voraussetzungen ein Anspruch gegen den Anbieter als auch Emittenten auf Erstattung des Erwerbspreises gegen Übernahme der Anlagen ergeben.

Dies erfordert in jedem Einzelfall eine Prüfung.

Auch Anleger, die von der Guardian Capital Group angebliche vorbörsliche Aktien der Porsche AG erworben haben, sollten einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt kontaktieren, welche Möglichkeiten bestehen, das eingezahlte Kapital wieder zurückzuerhalten.

Wenn derartige Aktien Anlegern ohne Erlaubnis der BaFin angeboten werden, können sich unter Umständen für Anleger auch Schadensersatzansprüche begründen lassen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger, die Kapital für den Erwerb von Unternehmensanleihen der Metalcorp Group S.A. oder der Kauf von Aktien der Porsche AG der Guardian Capital Group zur Verfügung gestellt haben und die ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen.

Stand: 11.10.2022


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