Heros Insolvenz: Über sechs Jahre Haft für Geschäftsführer

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1. Aufdeckung des Skandals
Der Prokurist der HEROS, Herr Bernd Köller, der Geschäftsführer der Nordcash, Herr Reimer Weingertner, der Prokurist der Nordcash, Herr Manfred Diel, sowie der geschäftsführende Gesellschafter, Herr Karl-Heinz Wies, wurden am 17.Februar 2006 von Ermittlern verhaftet und kamen in Untersuchungshaft.

Einer der größten Betrugsskandale der letzten 10 Jahre wurde aufgedeckt, jedoch nicht durch misstrauische Kunden, gründliche Wirtschaftsprüfer oder Detektive, sondern durch den Vater eines sechsjährigen Mädchens. Dessen Frau war Geldzählerin (kurz. GZ  genannt) in einer Heros Niederlassung in Viersen. Sie war gut befreundet mit der langjährigen Führungskraft, N.N., die Unregelmäßigkeiten der Geschäftsleitung entdeckte. Sie ließ sich über Jahre ihr Schweigen gut versilbern und erhielt beim Ausscheiden eine Abfindung von 500.000 Euro; sonst hätte Sie ihr Wissen preisgegeben. Auch die Freundin, GZ, wollte dann mit ihrem Wissen Kasse machen und vereinbarte eine Abfindung/Schweigegeld von 150.000 Euro, zahlbar in 10 Monatsraten. Alles klappte. Ihr Mann begleitete Sie immer zu den Geldübergaben. Dann gab es innerfamiliäre Schwierigkeiten. GZ trennt sich im Herbst 2004 von ihrem Mann. Man einigte sich darauf, dass der Mann das sechsjährige Kind regelmäßig sehen kann. Der Mann hatte aber bald das Gefühl, dass seine Besuche von der Frau blockiert werden und war daher sehr verärgert. Am 19.05. 2005 erstattete er Strafanzeige gegen seine Frau wegen Erpressung und deckte dadurch das Heros Betrugssystem auf.

2. Insolvenz
Am 20. Februar 2006 meldete die Heros für 27 Tochtergesellschaften Insolvenz an. Führungskräfte des Unternehmens sollen ca. 350 Millionen Euro unterschlagen oder veruntreut haben. Das Insolvenzverfahren wurde eröffnet und Manuel Sack, Kanzlei Brinkmann und Partner zum Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger mussten ihre Forderungen und Sonderrechte geltend machen. Die Gläubiger erlitten Schäden in Millionenhöhe.

3. Spekulation, Betrug ua.
In einer Art Karussellbetrug wurden anvertraute Kundengelder, die gezählt, sortiert und transportiert werden sollten, abgezweigt für kurzfristige, hochspekulative Geldanlagen, Privatentnahmen, den Kauf von Mitbewerbern und die Finanzierung des Geschäftsbetriebs. Heros hat gegenüber Mitbewerbern die Geldtransport- und Geldbearbeitungsdienstleistungen um bis zu 50 % günstiger angeboten. Wirtschaftliche Schwierigkeiten wuchsen, als großen Kunden wie LIDL und Schlecker die Verträge wegen Unregelmäßigkeiten kündigten. Durch die Übernahme des zweitgrößten Geldtransporteurs in Deutschland, der SECURITAS, sollte die Krise überwunden werden und neue Großkunden, wie die Deutsche Bank, als Kunde bedient werden.

4. Verurteilungen im Heros-Verfahren
Das Landgericht Hildesheim hat zwei Geschäftsführer und zwei Angestellte von Unternehmen der Heros-Gruppe wegen mehrfacher Untreue bzw. Beihilfe zur Untreue und teilweise auch anderer Straftaten zu Gesamtfreiheitsstrafen zwischen sechseinhalb und zehn Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts betrieben die Angeklagten über Jahre hinweg ein Schneeballsystem, indem sie das Geld, das die zur Heros-Gruppe gehörenden Geldtransport- und Geldbearbeitungsunternehmen von Kunden erhielten, dazu verwendeten, Verbindlichkeiten der zur Unternehmensgruppe gehörenden Gesellschaften zu begleichen. Die hierdurch entstandenen Fehlbeträge glichen sie jeweils dadurch aus, dass sie auf das bei anderen Kunden an Folgetagen abgeholte Geld zugriffen und damit die Forderungen auf Auskehrung der früher übernommenen Geldsummen verspätet befriedigten. In einer Vielzahl von Fällen entnahmen zwei der Angeklagten auch Kundengelder für private Zwecke. Bis zum Zusammenbruch der Unternehmensgruppe entstand ein Fehlbetrag in dreistelliger Millionenhöhe. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf Verfahrensbeanstandungen und auf die Sachrüge gestützten Revisionen der beiden angeklagten Geschäftsführer als unbegründet verworfen. Deren Verurteilung zu zehn bzw. acht Jahren Gesamtfreiheitsstrafe ist rechtskräftig. Die Revisionen der beiden Angestellten führten in einigen Fällen zu einer Änderung des Schuldspruchs. Deren Strafen müssen neu festgesetzt werden.

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