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Hilfe bei Abmahnung .rka wegen des Computerspiels "Dying Light"!

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Die Kanzlei .rka hat mit der jüngst erstrittenen Entscheidung vor dem LG Stuttgart, AZ 24 O 179/15, v. 30. September 2015 (http://www.anwalt.de/rechtstipps/rka-klage-rekordschadensersatz-von-eur-fuer-computerspiel_074520.html), bei dem ein Täter 8.000,00 EUR Schadensersatz wegen des Filesharings eines Computerspiels zahlen musste, für einige Aufregung gesorgt. Die folgenden Ausführungen sollen die aktuellen Gerichtsverfahren in Bezug setzen zu der letzten Abmahnwelle, die von den .rka Rechtsanwälten wegen des Computerspiels „Dying Light“ verschickt wurde.

  1. Warum geht es in einer .rka Rechtsanwälte-Abmahnung wegen des Computerspiels „Dying light“?

In einer uns vorliegenden .rka Rechtsanwälte-Abmahnung aus dem Oktober dieses Jahres wurde ein Vergleichsbetrag von 800,00 EUR und eine Unterlassungserklärung gefordert. Hinsichtlich der Berechnung und der Frage der Angemessenheit des Vergleichsbetrags und der Formulierung der Unterlassungserklärung verweise ich weiterführend auf www.dr-wachs.de/erste-hilfe/filesharing/rka-abmahnung. Die dortigen Ausführungen sind hilfreich, um die folgenden Ausführungen besser zu verstehen. Viele Abgemahnte beantworten die Abmahnung mit einer Unterlassungserklärung aus dem Internet (mod. UE), weisen die Forderung zurück.

  1. Worauf klagen .rka Rechtsanwälte?

Die Kanzlei .rka hat sich darauf spezialisiert, Unterlassungsklagen einzureichen. Diese haben hohe Kosten zur Folge, weil der Unterlassungsstreitwert oftmals mit 20.000,00 EUR festgesetzt wird. Dadurch können hohe Kosten für einen Rechtsstreit entstehen.

  1. Welche Gefahren haben Gerichtsverfahren von .rka auch für „Dying light“-Abgemahnte?

Auch wenn sich Abgemahnte wie unter Ziffer 2) beschrieben verhalten und eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, kann eine Unterlassungsklage drohen. Oftmals sind Unterlassungserklärung aus dem Internet nicht präzise genug oder bilden nicht die jeweilige Konstellation (Täter- oder Störerhaftung) ab.

Wer gar keine Unterlassungserklärung abgibt, ist natürlich noch stärker der Gefahr einer Unterlassungsklage ausgesetzt. Insbesondere wenn er bereits eine Abmahnung erhalten hat. Wenn ein Abgemahnter 2014 bereits eine Abmahnung, etwa wegen des Spiels „Dead Island“, erhielt und dann 2015 noch einmal eine .rka Rechtsanwälte-Abmahnung wegen des Computerspiels „Dying light“ erhält und dann darauf vertraut, nicht als Störer zu haften, weil er seine Kinder belehrt hat, der wird vor Gericht in massiven Argumentationsnotstand geraten. Nach der ersten Abmahnung reicht es im Zweifel nicht mehr aus, einfach seine Kinder belehrt zu haben. Vielmehr sind dann nach Auffassung vieler Gerichte konkretere – auch technische – Handlungen nötig, um zukünftige Rechtsverletzungen zu verhindern, ansonsten haftet der Anschlussinhaber, auch wenn das minderjährige Kind belehrt oder die Rechtsverletzung durch einen Volljährigen begangen wurde. Daher ist es gefährlich, eine modifizierte Unterlassungserklärung nicht speziell auf den Fall zu formulieren oder die Unterlassungserklärung zu verweigern, ohne die Gesamtsituation zu beachten.

  1. Anwalt erforderlich zur Abwehr einer .rka Rechtsanwälte-Abmahnung wegen des Computerspiels „Dying light“?

Ein Anwalt ist sicher nicht zwingend erforderlich, aber vor dem Hintergrund der steigenden Klagehäufigkeit und der immer weiter steigenden Fallhöhe (hohe Kosten des Gerichtsverfahrens) bereits außergerichtlich sinnvoll. Sprechen Sie uns auf die Möglichkeiten einer außergerichtlichen Lösung im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung an. Wir helfen gerne.


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