Hilfe bei Abmahnung von Waldorf Frommer wegen "Der Richter - Recht oder Ehre"

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Haben auch Sie einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen „Der Richter – Recht oder Ehre“ im Auftrag der Warner Bros. mit einer Forderung in Höhe von 815,00 Euro erhalten? Sind Sie sich unsicher, was nach dem Erhalt einer Abmahnung zu tun ist? In diesem Fall sollten Sie sich erst einmal grundlegend zu dem Thema Abmahnung informieren lassen.

Filesharing über Internetanschluss des Betroffenen – was wird vorgeworfen?

Die Kanzlei Waldorf Frommer wirft dem Abgemahnten in der Abmahnung wegen „Der Richter – Recht oder Ehre“ vor, den Film unerlaubt in einer Tauschbörse verbreitet zu haben. Dadurch – so der Vorwurf – sei das Werk „Der Richter – Recht oder Ehre“ unerlaubt Dritten zum Download angeboten worden. Die Kanzlei Waldorf Frommer verlangt wegen dieser angeblichen Rechtsverletzung eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie 815,00 Euro Aufwendungsersatz für die Rechtsverletzung.

Mit der Abmahnung vertritt Waldorf Frommer die Interessen der Firma, die die Filmrechte an „Der Richter – Recht oder Ehre“ besitzt. Als Aufwendungsersatz soll ein pauschaler Vergleichsbetrag von in der Regel 815,00 Euro pro getauschtem Kinofilm bezahlt werden, der sich wiederum aus 600,00 Euro Schadensersatz und 215,00 Euro Anwaltskosten zusammensetzt.

Nicht die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben, wenn die Möglichkeit einer Neuformulierung besteht!

Die Kanzlei Waldorf Frommer legt der Abmahnung wegen „Der Richter – Recht oder Ehre“ eine Muster-Unterlassungserklärung mit der Überschrift „Angebot zum Abschluss eines Unterlassungsvertrags“ bei. Wer die Erklärung unterschrieben an Waldorf Frommer zurückschickt, der verpflichtet sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe, wenn es in Zukunft zu einem Verstoß gegen die Unterlassungserklärung kommt. Deshalb ist dringend davon abzuraten, die vorgefertigte Unterlassungserklärung ungeprüft zu verwenden.

Fragen Sie einen Anwalt – rechtlicher Rat kann Geld sparen

Nach dem Erhalt der Waldorf-Frommer-Abmahnung für „Der Richter – Recht oder Ehre“ sollten Betroffene rechtlichen Rat einholen. Denn Waldorf Frommer setzt eine Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung und Zahlung des Schadenersatzes. Wer die Forderungen der Abmahnung einfach ignoriert, der riskiert Kosten gerichtliche Schritte, wie z. B. eine einstweilige Verfügung oder ein Mahnverfahren. Zwar kommt es in vielen Fällen nicht zu einem Gerichtsverfahren. In unterschiedlichen Foren berichten Abgemahnte, die schon eine Waldorf-Frommer-Abmahnung erfolgreich ausgesessen haben, indem die Geldforderung einfach ignoriert wurde. Jedoch zieht Waldorf Frommer durchaus auch vor Gericht, um ausstehende Forderungen durchzusetzen. Daher kann bei einer Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Der Richter – Recht oder Ehre“ die Beratung durch einen Rechtsanwalt empfohlen werden.

Der Internet-Anschlussinhaber ist nicht automatisch verantwortlich für Filesharing von „Der Richter – Recht oder Ehre“

Mit der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Der Richter – Recht oder Ehre“ wendet sich die Gegenseite an den registrierten Anschlussinhaber. Nicht immer jedoch ist dieser für die Rechtsverletzung verantwortlich. Oftmals haben Dritte den streitgegenständlichen Film verbreitet, was den Anschlussinhaber entlasten würde. In solch einem Fall spricht man von Störerhaftung und nicht mehr von Täterhaftung.

Sie haben eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten?

Wenn auch Sie mit einer Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Der Richter – Recht oder Ehre“ konfrontiert werden, dann können Sie sich gerne im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung an die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte wenden. Gerne helfen wir auch Ihnen.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte aus Hamburg


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