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Hilfe bei Abmahnungen

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Wenn Sie eine Abmahnung aufgrund Filesharings bekommen haben, helfe ich Ihnen gerne. Eine kostenlose Ersteinschätzung kann ich Ihnen unverzüglich nach Übermittlung der Unterlagen zur Verfügung stellen.

Ich helfe Ihnen dabei, weniger oder gar nichts zu bezahlen, unnötige strafbewehrte Unterlassungserklärungen zu vermeiden und eine auf Ihren Fall abgestimmte modifizierte Unterlassungserklärung zu erstellen. Dabei vertrete ich Sie zu einem fairen Pauschalpreis.

Bitte beachten Sie, dass Sie keinesfalls die Abmahnung ignorieren dürfen. Die meisten der in Deutschland tätigen Abmahnkanzleien klagen regelmäßig auf die Erfüllung der geltend gemachten Ansprüche. Ihre Kosten können dadurch erheblich steigen.

Ebensowenig kann ich empfehlen, den Schadensersatz und die gegnerischen Anwaltsgebühren zu bezahlen und die strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Regelmäßig sind die Geldforderungen zu hoch oder richten sich an den falschen Adressaten. Bei der geforderten Unterlassungserklärung handelt es sich um ein Schuldeingeständnis ohne Einschränkung, welches Sie über Jahrzehnte bindet. Auch wenn Sie alle Forderungen erfüllen, haben Sie oft keine Ruhe, im Gegenteil steigt durch ein solches Handeln die Gefahr von Folgeabmahnungen.

Schließlich rate ich auch von der schnellen Hilfe aus Internetforen oder sonstigen Ratgebern ab. Die im Internet kursierenden Muster von modifizierten Unterlassungserklärungen können die Eigenarten Ihres Einzelfalles nicht abbilden und bedürfen der Anpassung durch einen Fachmann. Auf der Gegenseite handeln 100-prozentige Profis, welche große Medienkonzerne vertreten. Lassen auch Sie sich von einem Anwalt beraten, der Erfahrung mit urheberrechtlichen Abmahnungen hat.


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