Hilfe bei der Durchsetzung eines abgelehnten Widerrufes

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Tausende von Darlehensnehmern haben in den letzten Monaten mit Hilfe von Musterbriefen ihre Immobiliendarlehen widerrufen. Fristgerecht bis zum 21. Juni eingegangene Widerrufe müssen von der Bank bearbeitet werden. Die Frage ist nur: Wie fällt diese Antwort aus? Rechtsanwalt Sebastian Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Bad Nauheim und Partner bei Berlinghoff Rechtsanwälte, vermutet, dass ein großer Teil dieser Widerrufe abgelehnt wird unter Angabe fadenscheiniger und juristisch nicht relevanter Ablehnungsgründe.

Koch: „Wir haben 1000 Widerrufsbelehrungen geprüft und gehen – wie die Verbraucherzentrale Hamburg – davon aus, dass mindestens 80 % der betroffenen Verträge erfolgreich widerrufbar sind.“

Bei der Durchsetzung ihres Verbraucherrechts möchte Koch Darlehensnehmern mit seinem Angebot „www.widerruf-durchsetzen.de“ helfen: „Ohne anwaltlichen Druck werden Widerrufe in aller Regel nicht durchsetzbar sein! Es müssen Fristen gesetzt und glaubhaft Konsequenzen angedroht werden, falls die Bank sich weigert, das Verfahren außergerichtlich zu klären!“

Mit Hilfe erfahrener Rechtsanwälte können bei der Rückabwicklung des Darlehens nach Widerruf auch konkrete finanzielle Ansprüche berechnet werden. Dabei geht es nicht nur um die Möglichkeit, ein altes Darlehen mit neuen Zinsen abzuschließen, sondern auch um die Berechnung der wechselseitigen Ansprüche, die immer einen stattlichen Erstattungsbetrag für den Verbraucher ergeben.

Koch: „Dieses Geld steht Ihnen zu, ebenso wie die komplette Rückerstattung von gezahlten Vorfälligkeitsentgelten bei vorzeitig ausgelösten Darlehen!“ Diese Berechnungen machen selbst den Widerruf von bereits regulär beendeten Darlehen sinnvoll, denn Banken haben mit dem ihnen nicht zustehenden Geld gearbeitet und Gewinne erzielt. Diese sind in aller Regel viel höher als der berechenbare Vorteil, den der Darlehensnehmer durch die zur Verfügung Stellung des Geldes hatte.

Koch bietet Darlehensnehmern, die bis zum 21. Juni 2016 widerrufen haben, Informationsveranstaltungen am 7. und 20. Juli in Bad Nauheim an.

Infos unter www.widerruf-durchsetzen.de.


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