Hilfe für Opfer einer Straftat u. deren Angehörige, Rechte der Opfer bei Gewalttat Opferanwalt hilft
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- Sie sind Opfer einer schweren Straftat geworden?
- Sie sind Angehörige des Opfers einer schweren Straftat?
- Wie sollten Sie sich als Opfer einer Straftat verhalten?
- Wie sollten Sie sich als Angehörige des Opfers eines Verbrechens verhalten?
- Welche Rechte haben Sie als Opfer einer schweren Straftat?
- Welche Rechte haben Sie als Angehörige des Opfers einer schweren Straftat?
Niemand ist darauf vorbereitet, Opfer einer Straftat zu werden. Dabei ist es zu differenzieren, ob es sich um einen körperlichen Schaden wie z. B. durch eine schwere Körperverletzung, Vergewaltigung, (versuchten) Totschlag, (versuchten) Mord oder einen materiellen Schaden wie z. B. durch Diebstahl, Betrug, Raub, Sachbeschädigung oder Brandstiftung handelt. Auf jeden Fall sind Opfer einer Straftat und deren Angehörige durch die Straftat verletzt und verstört und wissen danach nicht, wie Sie sich zu verhalten haben. In solch einer Situation benötigen Opfer einer Straftat und deren Angehörige dringend professionelle Hilfe, um zu wissen, wo Sie Hilfe finden und vor allem welche Rechte Sie haben.
Beweise sichern und Strafanzeige erstatten!
Aus Erfahrung weiß ich, dass die Opfer einer Straftat leider dazu neigen, unüberlegt und meist ziemlich emotional zu handeln. Sie vergessen in dieser schwierigen Situation, dass Sie als Opfer einer Straftat im Strafverfahren grundsätzlich der wichtigste Zeuge für den Prozess sind. Oft steht das Opfer einer Straftat vor der Situation „Aussage gegen Aussage“, da der vermeintliche Täter die Tat bestreitet und keine objektiven Zeugen vorhanden sind. Das Opfer muss im Rahmen seiner Zeugenstellung der Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht, Anwalt des Angeklagten Rede und Antwort stehen und kann sogar zu einer Aussage gezwungen werden. Der Beschuldigte hingegen hat das Recht zu Schweigen. Zudem gilt für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung bis er rechtskräftig verurteilt ist. Des Weiteren gilt für den Beschuldigten in einem Strafverfahren der Grundsatz „In dubio pro reo“ (lat. „Im Zweifel für den Angeklagten“). Das bedeutet, dass das Gericht „Im Zweifel für den Angeklagten“ zu entscheiden hat, also es ist möglich, dass der Täter vom Gericht freigesprochen wird, obwohl er die Tat begangen hat. In solch einer Situation kann es unter Umständen dazu kommen, dass die Staatsanwaltschaft dann gegen das Opfer wegen falscher Verdächtigung § 164 StGB, falscher uneidlicher Aussage nach § 153 StGB, Vortäuschens einer Straftat nach § 145d StGB, Verleumdung nach § 187, übler Nachrede § 186 StGB etc. vorgeht. Dies ist bitter für die Opfer einer Straftat und deren Angehörige. Für die Verurteilung des vermeintlichen Täters ist die Sicherung der vorhandenen Beweise deshalb von enormer Wichtigkeit.
Auch alle Indizien akribisch sammeln!
Was sehr oft in solchen Prozessen unterschätzt wird, sind die sog. Indizien, die die Aussage des Opfers untermauern. Es ist zwar richtig, dass Indizien im Strafprozess kein Beweismittel mit voller Beweiskraft sind; sie sind aber dennoch mehr als nur eine Behauptung, vielmehr ist ein Indiz eine Art Hinweis, welcher das Gericht auf den richtigen Weg bringt, ob der Angeklagte die Tat begangen hat oder eben nicht. Wird ein Urteil auf Indizien begründet, so muss das Gericht in der Urteilsbegründung genau angegeben, warum und vor allem auf welche Grundlage es von der Schuld des Täters überzeugt ist. Denn in einem Indizienprozess fehlen Beweismittel, die unmittelbar die Tatbegehung durch den Angeklagten belegen, oder dessen Geständnis. Stattdessen gibt es einzelne Tatsachen, die erst in der Gesamtschau wie ein Puzzle ein Bild ergeben, das die Täterschaft des Angeklagten zeigt.
Rechtstipp eines guten Opferanwalts!
Als Opferanwalt rate ich allen Opfern einer Straftat und deren Angehörigen dringend neben der Beweissicherung gegen den Täter auch eine Strafanzeige zu erstatten. Es ist in Ihrem Interesse, wenn Sie sich umgehend an einen auf das Opferrecht spezialisierten Anwalt, also sog. „Opferanwalt“, wenden. Ihr Anwalt wird Sie beraten, wie Sie die Beweise zu sichern haben, er wird für Sie eine Strafanzeige erstatten. Vor dem Strafgericht wird Ihr Anwalt Ihre strafrechtlichen Ansprüche im Rahmen der Nebenklage und/oder Adhäsionsverfahrens geltend machen. Des Weiteren wird Ihr Anwalt ihre zivilrechtlichen Ansprüche bei Personen- und Sachschäden wie z. B. Schadensersatz, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden etc. vor dem Zivilrecht durchsetzen.
Wer trägt die Kosten des Opfers einer Straftat und dessen Angehörigen?
Die den Opfern und deren Angehörigen durch die Beauftragung eines Rechtsanwaltes entstehenden Kosten hat im Rahmen der Nebenklage und einer Schadenersatzklage der Angeklagte / Beklagte im Falle einer Verurteilung durch das Gericht zu tragen. Sowohl im Strafverfahren als auch im Zivilverfahren besteht die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen.
Warum soll gerade ich Sie in einem Nebenklageverfahren, Adhäsionsverfahren oder in einem Zivilverfahren als Opfer einer Straftat oder als Angehöriger des Opfers einer Straftat vertreten?
Seit Jahren vertrete ich als Opferanwältin Opfer von Straftaten und deren Angehörige von Hamburg aus bundesweit. Ich habe daher Erfahrung im Umgang mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft, den Gerichten, den Tätern und mit dem Anwalt des Angeklagten. Ich weise zudem Erfahrung vor dem Schwurgericht, wo es um Verbrechen, also versuchte und vollendete Delikte wie z. B. Mord nach § 211 StGB und Totschlag nach § 212 StGB oder Raub mit Todesfolge nach § 251 StGB, geht. Seit Jahren kümmere ich mich auch um Opfer einer Vergewaltigung nach § 177 StGB, einer gefährlichen Körperverletzung nach § 224 StGB und einer schweren Körperverletzung nach § 226 StGB.
Als Opferanwältin kümmere ich mich einfühlsam, zuverlässig und diskret um Ihr Anliegen, stelle für Sie Strafanzeige, einen Antrag auf Akteneinsicht und weitere Strafanträge. Gerne begleite ich Sie bei einer Nebenklage, einem Adhäsionsverfahren oder bei einer Zeugenvernehmung als Zeugenbeistand und biete Ihnen auch, falls notwendig, Gewaltschutz bei häuslicher Gewalt oder Stalking. Je nach Verbrechen, welches Sie erleiden mussten, werde ich mich dafür starkmachen, dass Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld vollumfänglich durchgesetzt werden.
Des Weiteren profitieren Sie als Opfer eines Verbrechens von meinen Kontakten zu diversen Opferschutzorganisationen wie z. B. Weißer Ring. Ich weiß z. B., unter welchen Voraussetzungen die Contra Rechtsextremismus, eine Stiftung des Deutschen Anwaltvereins die Kosten für Rechtsberatung und Rechtsvertretung von Opfern rechtsextremistischer oder politisch motivierter Gewalttaten übernimmt. Aus Erfahrung weiß ich, wann der Weiße Ring die Kosten der Erstberatung für die Opfer einer Straftat und deren Angehörigen übernimmt. Des Weiteren besteht für die Opfer einer Straftat die Möglichkeit, einen Antrag auf Leistung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) zu stellen.
Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind oder wenn Sie Angehöriger des Opfers einer Straftat sind, zögern Sie sich nicht und wenden Sie sich vertrauensvoll an mich. Ich helfe Ihnen gerne.
Rechtsanwältin, Opferanwältin & Strafverteidigerin Jacqueline Ahmadi
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