Hochseilakt Management: Haftung, Fallstricke einer Haftpflichtversicherung und Tipps

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I. Einleitung

Globalisierung, Vernetzung und wachsende Märkte und Konkurrenz bringen gestiegene Gehälter aber auch Anforderungen für Geschäftsleiter und Manager mit sich. 
Gestiegen sind auch persönliche Haftungsrisiken. Verstärkt wurde dies durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach Aufsichtsräte ihre Vorstände nach fehlerhaften Entscheidungen in Regress nehmen müssen. Nach einer wissenschaftlichen Untersuchung der Euler Hermes und dem Zentrum für Insolvenz und Sanierung an der Universität Mannheim e.V. beruhen die häufigsten Insolvenzgründe auf Managementfehlern. In jedem Insolvenzverfahren wird immer von der Staatsanwaltschaft überprüft, ob strafbare Handlungen in den vergangenen Jahren erfolgten. Bei hohen Ausfällen lassen oft Gläubiger der Kapitalgesellschaften Ansprüche gegen die Handlungsverantwortlichen prüfen und durchsetzten. Wer als Geschäftsleiter im Feuer steht, durchlebt oft Jahre der Angst, finanzieller Aushöhlung und psychischer Überlastung.

II. Fünf Fragen 

 
1. Welche Versicherungen sollten Manager abschließen?
2. Welche Haftpflichtversicherungen gibt es?
3. Gibt es Fallstricke bei der Regulierung durch die Haftpflichtversicherungen?
4. Wer ist in Sachen persönlicher Haftung gefährdet?
5. Was können Manager tun?

III. Fünf Tipps


1. Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte und Manager können Vorsorge treffen gegen Fehlentscheidungen und Schadensersatzansprüche durch Abschluss einer D&O Versicherung (Directors &Officers-Versicherung). Die meisten Versicherungen werden nur für ein Jahr abgeschlossen und dann jedes Jahr verlängert. Der Versicherungsschutz besteht nur für Handlungen, die nach Abschluss der Versicherung vorgenommen werden.  Ratsam ist neben der normalen Haftpflichtversicherung auch der Abschluss einer Vermögensschadensrechtsschutzversicherung, die helfen soll, erhobene Schadensersatzansprüche abzuwehren.  Sinnvoll ist auch eine Strafrechtsschutzversicherung, die die Strafverteidiger- und Prozesskosten übernimmt.
Wie hoch Schäden sein können, zeigen die regulierten Fälle in Sachen Philip-Holzmann-Pleite: 50 Millionen und die 15 Millionen Schadensersatz beim Ex-West LB-Manager Jürgen Sengera. Die Statistik zeigt jedoch, dass die Versicherungen nur in jedem vierten Fall die Schadensregulierung vornehmen. 

2. Nachfolgende Versicherungen haben sich auf D&O spezialisiert (Marktanteile der Haftpflichtversicherungen:

  • 28 % Chuub
  • 25 % AIG
  • 13 % Allianz
  • Zürich
  • HDI Gerling
  • R+V
  • Victoria

3. Es gibt leider gravierende Fallstricke bei D&O-Versicherungen und der Verweigerung der Schadensregulierung:

  • jeder Manager sollte sich jährlich eine Kopie der gesamten Versicherungspolice ziehen und privat aufbewahren. Die Bezahlung der Versicherung muss gesichert sein. Im Falle einer möglichen Amtsenthebung mit sofortiger Freistellung, weiß der Manager dann immer,  wo, in welcher Höhe und gegen welche Risiken er versichert ist.
  • bei Verstoß gegen Gesetze, Verordnungen und die Satzung verweigert die Versicherung meist die Schadensregulierung. Oft sind dann nicht mal die Verteidigerkosten gedeckt. Der Manager muss die Verteidigung selbst finanzieren und haftet ohne Rückversicherung.
  • wenn der Manager im operativen Tagesgeschäft Fehler macht, wird dies nicht als Managementfehler anerkannt, bei dem das Organ eine Kontroll- oder Leitungspflicht verletzen müsste
  • viele Versicherungsbedingungen enthalten zahlreiche Haftungsausschlüsse
  • es bestehen meist Anzeigepflichten bei wesentlichen Änderungen gegen die die Manager oft verstoßen und dadurch die Regulierung gefährden, z.B fehlende Info wegen einer Kapitalerhöhung oder Änderung des Geschäftsgegenstandes 
  • bei unerlaubten Handlungen wie Untreue, Betrug Bestechung, Preisabsprache erfolgt ein Haftungsausschluss
  • bei Familienunternehmen wird eine Regulierung oft abgelehnt, wenn Opfer und Täter verwandt sind. Der Vater muss- auf Forderung der Versicherung- erst den Sohn verklagen.

4. Haftungsgefährdet sind auch Aufsichtsräte!

Die Vorstände sind bei Krisensituationen oder Insolvenzen nicht die Hauptschuldigen. Sie verhalten sich meist so, wie es die Kapitalgeber oder der Aufsichtsrat vorgeben. Die Aufsichtsräte üben oft keine oder nicht ausreichend Kontrolle. Im Aufsichtsrat sitzen immer noch meist ehemalige Vorstände, Familienangehörige oder Vertreter politischer Parteien. Böse Zungen behaupten in Deutschland gelte der Grundsatz: nichts gehört, nichts gesehen, nichts gewusst. Im Gegensatz zu vielen Aufsichtsräten in Deutschland gibt es im britischen Corporate-Governance-System Aufsichtsräte, die genau wissen wollen, wo sie im Vergleich zu anderen stehen und die wirklich Aufsicht üben- also kontrollieren. Dies wird auch von Aufsichtsräten in Deutschland erwartet. Die Rechtsprechung wird sich dahingehend weiterentwickeln. Kontrolle durch die Aufsichtsräte ist daher erforderlich, um Haftungsrisiken zu vermeiden.

5. Das sollten Manager tun und was ist gutes Management?

Viele Manager sind hochqualifiziert. Sie haben im Ausland studiert und oft MBA-Abschüsse von Eliteuniversitäten erlangt. Manche hatten wenig oder gar keinen Umgang mit "normalen Studenten" und "normalen Leuten"- immer nur mit "Eliten". Mit 45 oder 50 sind viele Manager ganz oben angekommen- sie haben alles erreicht und verdienen sehr gut, haben großen Einfluss und werden bewundert . Manche namhafte Personalberater beobachteten, dass gerade Männer dazu neigen, sich plötzlich für sehr bedeutsam und mächtig zu halten. Sie heben ab oder haben die Bodenhaftung verloren. Die Finanzkrise zeigte zudem, dass viele Manager Spieler sind, die auf hohem Level pokern. Ein Korrektiv können der Ehepartner, gute Freunde oder Berater sein. Sie haben die Aufgabe, die Abhebenden einzufangen.

Risiken lassen sich frühzeitig erkennen. Einige wenige Prozente der Arbeitszeit für "das persönliche Risikomanagement" pro Tag. Sie können Ihre Absicherung und das Risikomanagement nicht delegieren, sie müssen sich informieren und alles Wesentliche wissen.
 
Die Rechtsprechung zur Geschäftsleiterhaftung ist umfassend und wird ständig erweitert.
Berater in Sachen Haftungsrisiken und Risikovorsorge sind erforderlich, die Sie fit machen.

Fit-for-risk

Gutes Management ist die Kunst zu führen, ethische Grundsätze zu wahren, Mitarbeiter zu motivieren, Kunden zu begeistern, einen innovativen Weitblick und perfektes handwerkliches Geschick zu haben bei Erkennung und Vermeidung von Risiken und Fallstricken.

Wir helfen Ihnen gerne.

Hermann Kulzer, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht



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