Hochwasser und Überschwemmung: Bei Unterdeckung des Versicherungsschutzes Maklerhaftung möglich!
- 3 Minuten Lesezeit
- Versicherungsmakler muss sicherstellen, dass der Versicherungsbedarf seines Kunden gedeckt wird
- Makler rückt in den Fokus, wenn im Schadensfall Risko trotz Bedarf nicht versichert ist
- Für Haftung kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an
- Kontaktformular
Schäden durch Starkregen und Überschwemmungen
In diesem Kontext spielt der Versicherungsmakler eine zentrale Rolle. Er ist verpflichtet, seine Kunden umfassend zu beraten und sicherzustellen, dass alle relevanten Risiken abgedeckt sind. Doch wann haftet ein Makler für eine Unterdeckung bei Schäden durch Starkregen und Überschwemmung?
Pflichten
Ein Versicherungsmakler fungiert als „treuhänderähnlicher Sachwalter“ des Versicherungsnehmers (Bundesgerichtshof, Urteil vom 22. Mai 1985, Az. IVa ZR 190/83). Seine Hauptaufgabe besteht darin, einen auf die individuellen Bedürfnisse des Kunden zugeschnittenen Versicherungsschutz zu besorgen. Konkret hat er folgende Pflichten:
Risikoanalyse und Bedarfsermittlung: Der Makler muss aktiv die Risiken des Versicherungsnehmers analysieren und seinen Bedarf ermitteln. Dazu gehört auch die Frage, welcher Versicherungsschutz aufgrund der individuellen Verhältnisse sinnvoll und notwendig ist.
Beratung und Dokumentation: Der Makler ist verpflichtet, den Kunden über die bestehenden Versicherungsmöglichkeiten umfassend zu beraten und die Beratung zu dokumentieren. Hierzu gehört bei entsprechendem Bedarf auch der Hinweis auf die Notwendigkeit einer Elementarschadenversicherung, die Schäden durch Starkregen und Überschwemmungen abdeckt
Kontinuierliche Betreuung: Auch nach Abschluss des Versicherungsvertrags muss der Makler das versicherte Risiko regelmäßig überprüfen und den Versicherungsnehmer bei Veränderungen auf mögliche Anpassungen des Versicherungsschutzes hinweisen
Haftung bei Unterdeckung
Kommt der Makler diesen Pflichten nicht nach, kann er für die entstandene Deckungslücke haftbar gemacht werden. Folgende Fälle führen typischerweise zur Haftung des Maklers:
Fehlende Risikoanalyse:
Hat der Makler die spezifischen Risiken nicht ausreichend ermittelt und deshalb keine geeignete Versicherung vorgeschlagen, haftet er für die daraus resultierende Unterdeckung. Ein klassisches Beispiel ist das Unterlassen der Empfehlung einer Elementarschadenversicherung in einem Gebiet mit hohem Überschwemmungsrisiko.
Unzureichende Beratung:
Wenn der Makler den Kunden nicht ausreichend über die Bedeutung und den Umfang einer Elementarschadenversicherung aufgeklärt hat, liegt eine Pflichtverletzung vor. Der Kunde muss so gestellt werden, als hätte er den notwendigen Versicherungsschutz abgeschlossen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 26. März 2014, Az. IV ZR 422/12).
Versäumnis bei der Vertragsanpassung:
Entdeckt der Makler im Laufe der Vertragslaufzeit eine Unterversicherung oder eine geänderte Risikolage und informiert den Kunden nicht darüber, haftet er für die Schäden, die durch die Unterdeckung entstehen
Fazit
Versicherungsmakler tragen eine hohe Verantwortung bei der Sicherstellung eines ausreichenden Versicherungsschutzes ihrer Kunden. Wenn Sie aktuell einen Wasserschaden erlitten haben und Ihre Gebäudeversicherung nicht zahlen will, könnte eine Unterdeckung vorliegen. Stellen Sie sich folgende Fragen:
- Hat Ihr Makler Sie ausreichend über die Notwendigkeit einer Elementarschadenversicherung informiert?
- Wurde eine Risikoanalyse durchgeführt, die spezifische Risiken wie Starkregen und Überschwemmungen berücksichtigte?
- Wurde die Beratung und die entsprechenden Empfehlungen dokumentiert?
Wenn Sie diese Fragen nicht eindeutig bejahen können, könnte Ihr Makler seine Pflichten verletzt haben! In diesem Fall haben Sie möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz für die Deckungslücke. Von Buttlar Rechtsanwälte unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
Hier geht es zum Kontaktformular
Ihr Ansprechpartner:
Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte
- Wir verfügen über mehr als 20 Jahre Erfahrung im Versicherungs- und Haftungsrecht
- Wir vertreten Mandanten bundesweit
- Wir stehen für effiziente, kostentransparente und risikobewusste Rechtsdurchsetzung.
- Wir werden von mehreren Rechtsschutzversicherungen empfohlen.
- Wir werden bei anwalt.de, google und Proven Expert mit durchschnittlich 4,9 Sternen bewertet
- Kontaktformular
Artikel teilen: