Hodensack bei OP gequetscht: 3.750 Euro

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Mit Vergleich vom 23.03.2018 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meinen Mandanten 3.750 Euro zu zahlen.

Der 1980 geborene Angestellte wurde im August 2016 an der rechten Hüfte operiert. Die Ärzte führten eine arthroskopische Knorpelglättung des Labrums (Gelenklippe des Hüftgelenkes) und ein Kapselsplitting durch. Nach Entfernung der sterilen Abdeckung über dem Unterleib des Mandanten nach Ende der OP bemerkten die Operateure eine daumenballengroße Rötung an dessen Hodensack (Skrotum). Über mehrere Wochen litt der Patient unter starken Schmerzen am Hodensack, er konnte nicht lange stehen, sitzen oder liegen. Es mussten regelmäßige Verbandswechsel der Wunde beim Hausarzt durchgeführt werden.

Ich hatte den Ärzten vorgeworfen, meinen Mandanten bei der Hüftoperation fehlerhaft gelagert zu haben, sodass es zu dem schmerzhaften Hämatom am Hodensack kam. Durch das Hämatom bildete sich eine große Spannungsblase, welche nach medizinisch notwendiger Eröffnung eine große Wundfläche hinterließ. Der korrekten Lagerung des Patienten während einer Hüftarthroskopie sei große Bedeutung beizumessen. Zur Vermeidung von Komplikationen werde empfohlen, den Gegenzugsstab, der bei einer Hüftarthroskopie eingesetzt werden muss, immer gut zu polstern.

Um das Hüftgelenk für die OP zu weiten, wird das Gelenk auseinandergezogen. Dabei werden die Füße in einer Zugvorrichtung fixiert. Zwischen den Beinen soll ein gut gepolsteter Gegenzugsstab angebracht werden, der die Hüfte, die operiert werden soll, mit Druck weitet. Dabei ist genau darauf zu achten, dass Penis und Hodensack nicht durch den Stab eingequetscht werden.

Es werde nach dem Facharztstandard gefordert, beim Wechseln von peripheren ins zentrale Gelenkskompartiment und Anlegen der Distraktion darauf zu achten, dass der Hoden und/oder der Penis nicht hinter den Gegenzugsstab rutschten. Neben der Distraktionszeit sei die Art der Polsterung im OP-Bericht zu dokumentieren. Sämtliche Schutzmaßnahmen seien aber nach dem Operationsbericht behandlungsfehlerhaft unterblieben. Es sei lediglich eine entsprechende Lagerungsvorbereitung und Anlage einer Extension dokumentiert. Welche Maßnahmen zur Vorbeugung von Lagerungsschäden ergriffen worden seien, bliebe offen.

Da der Mandant wochenlang nicht haftende Wundauflagen (ADAPTIC) zur Heilung auf den Hodensack legen musste, eine unschöne Narbe verblieben war, zahlte die Haftpflichtversicherung des Krankenhauses zusätzlich zu meinen anwaltlichen Gebühren für meine außergerichtliche Tätigkeit einen Betrag in Höhe von 3.750 Euro.

Christian Koch, Fachanwalt für Medizinrecht



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