Hoffnung für Darlehensnehmer eines Existenzgründungsdarlehen – Haftung des Existenzgründungsberaters

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Es ist gar nicht so selten. Unternehmer, die sich den Wunsch nach Selbständigkeit erfüllen, müssen Ihr Unternehmen schließen und stehen vor einem Scherbenhaufen. Dabei hatten sie sich auf die Aussagen und Empfehlungen eines Existenzgründungsberaters verlassen, der für seine Beratungstätigkeit, meist in Form eines Gutachtens, nicht unerhebliche Gebühren vereinnahmt hat. In vielen Fällen bleiben dann nicht unerhebliche Schulden in Form eines Existenzgründungsdarlehens zurück, welches weiter zu bedienen gilt.

Es ist längst anerkannt, dass sich in der Beratungsszene für Existenzgründer zahlreiche schwarze Schafe herumtreiben, deren Beratung sich im Ergebnis darauf beschränkt, Prognosen ohne jegliche Grundlage aufzustellen und Statistiken, die man irgendwo im Internet gefunden hat, unkritisch wiederzugeben.

Ist der Existenzgründer einem solchen schwarzen Schaf aufgesessen, besteht allerdings die Möglichkeit, ihn für die Tilgung des aufgenommenen Existenzgründungsdarlehen in Haftung zu nehmen.

Sowohl das Oberlandesgericht Frankfurt (Urteil vom 03.06.2016), das Oberlandesgericht Dresden (Urteil vom 18.08.2016) als auch das Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil vom 25.10.2013) erkennen die Existenz von Pflichten eines Existenzgründungsberaters gegenüber seinem Auftraggeber an. Das Oberlandesgericht Dresden definiert in Form einer Negativabgrenzung die Pflichten des Existenzgründungsberaters dahingehend, den Vertragspartner über die allgemeinen Risiken einer beruflichen Selbständigkeit aufzuklären und für das konkret geplante Unternehmen eine umfassende Kalkulation zu erstellen.

Das OLG Celle hat in seinem Urteil ein von einer Unternehmensberatung vorgelegtes Gutachten für nahezu wertlos erachtet, weil in dem Gutachten unter anderem folgende notwendigen Inhalte einer Betriebsanalyse fehlten:

  • Analyse der konkreten Markt- und Wettbewerbsposition des Unternehmens mit Daten und Fakten aus der Branche, über die Wettbewerber vor Ort und die regionale Entwicklung;
  • Stärke-Schwächenprofil im Wettbewerb mit spezifischen Kennzahlen, die das Unternehmen mit Wettbewerbern, Branchendaten etc. vergleichen;
  • Wesentliche Aspekte des Marketings (Produktangebot, Kundengewinnung, Kundenansprache, Preisbildung, Werbung, Verkaufsförderung, Sponsoring).

Vor diesem Hintergrund sollten gescheiterte Unternehmer nicht einfach ihre Situation hinnehmen, sondern prüfen lassen, ob Ansatzpunkte bestehen, den Existenzgründungsberater hinsichtlich des aufgenommenen Existenzgründungsdarlehen in Anspruch zu nehmen. In nicht wenigen Fällen besteht dann die Chance für den Unternehmer auf einen zweiten Anlauf.

Bei Beratungsbedarf nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.



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