Homeoffice gegen den Willen des Arbeitgebers – Kündigung denkbar?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Manch ein Chef verlangt von seinem Arbeitnehmer, dass er seine Arbeit im Büro und nicht im Homeoffice erledigt – trotz Homeoffice-Geeignetheit der Tätigkeit und dem Wunsch des Arbeitnehmers, im Homeoffice zu arbeiten. Das ergab eine Befragung der Hans-Böckler-Stiftung, über die die Stiftung auf ihrer Website unter der Rubrik Auf einen Blick berichtet.

Was haben Arbeitnehmer zu befürchten, wenn sie gegen den Willen ihres Arbeitgebers darauf bestehen, aus dem Homeoffice zu arbeiten? Riskieren sie unter Umständen die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Unter Umständen hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Homeoffice-Tätigkeit, und zwar grundsätzlich dann, wenn die Arbeit am Bildschirm erledigt wird und keine betrieblichen, in der Eigenart der Arbeitsleistung liegenden Gründe entgegenstehen.

Um Homeoffice-geeignete Bildschirmarbeit handelt es sich regelmäßig, wenn die vertragliche Arbeitsleistung vom heimischen Computer per Videokonferenz, Zoom-Meeting und Dateibearbeitung erledigt werden kann.

Entgegenstehende, betriebliche Gründe liegen beispielsweise vor, wenn der Arbeitnehmer einen Teil der Arbeitsleistung zwingend vor Ort im Büro oder im Betrieb tätigt, etwa weil er regelmäßig die Post entgegen nimmt und unverzüglich bearbeiten muss.

Demgemäß haben aktuell wohl viele Arbeitnehmer einen Anspruch auf Homeoffice-Tätigkeit – den sie mit anwaltlicher Hilfe gerichtlich wohl meist durchsetzen könnten.

Steht dem Arbeitnehmer dieser Anspruch zu, darf der Arbeitgeber ihm für seinen Wunsch nach Homeoffice regelmäßig nicht kündigen.

Nur: Aufgrund der aktuellen und zukünftigen, voraussichtlich pessimistischen Arbeitsmarktsituation rate ich dazu, mit dem Arbeitgeber einvernehmliche, kooperative Lösungen zu finden, auch beim Thema Homeoffice.

Selbst wenn der Arbeitnehmer mit seinem Homeoffice-Wunsch recht hat und eine diesbezügliche Kündigung des Arbeitgebers ins Leere geht: Solche Streitigkeiten belasten erfahrungsgemäß das Arbeitsverhältnis und führen meist dazu, dass sich der Arbeitnehmer über kurz oder lang mit Mobbing, Bossing und neuen Kündigungen auseinandersetzen muss.

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