HSC Optivita UK I – XI - Lebensversicherungsfonds in der Krise

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Die Hanseatische Sachwert Concept GmbH (HSC) hatte in den Jahren 2005-2010 insgesamt 11 Fonds entwickelt, die in britische Lebensversicherungen investierten, und in den Vertrieb gebracht. Geschäftsmodell war dabei, dass der jeweilige Fonds auf dem Zweitmarkt eine Vielzahl von Lebensversicherungen aufkaufte. Der Fonds zahlt dabei die Versicherungsbeiträge der Versicherten weiter und konnte im Gegenzug mit den erworbenen Policen handeln und bekam im Todesfall auch die Versicherungsprämie ausbezahlt.

Die Investition in britische Lebensversicherungen schien dabei besonders lukrativ zu sein, da britische Lebensversicherungen als besonders werthaltig betrachtet wurden und auch die Bonität der Gesellschaften gesichert sei. Unabhängig von den moralischen Bedenken gegen dieses Geschäftsmodell hat sich aber die Situation bei den britischen Lebensversicherungen seit der Finanzkrise 2008 dramatisch verschlechtert. Die Schlusszahlungen und die Rückkaufswerte wurden erheblich reduziert. Damit kann dieses Geschäftsmodell als gescheitert betrachtet werden. Zahlreiche der Fonds der HSC leisten daher bereits seit Jahren keine Ausschüttungen mehr. Beim HSC UK II wurde letztmalig in 2008 ausgeschüttet, beim UK II endeten die Ausschüttungen bereits 2007. Andere Fonds zahlen bereits seit Jahren reduzierte Ausschüttungen.

Aus Gesprächen mit betroffenen Anlegern wissen wir, dass die durchgeführten Beratungen häufig nicht den Anforderungen der Rechtsprechung genügen. So wurde weder über das Totalverlustrisiko, den Charakter als unternehmerische Beteiligung oder das Haftungsrisiko aufgeklärt. Vielmehr wurde der Fonds als sicher dargestellt, was vor allem auch für die prospektierten Ausschüttungen galt. Auch eine Aufklärung über Provisionszahlungen (Kick-Backs) erfolgte nicht. Darüber hinaus genügen auch die verwendeten Prospekte nicht den gesetzlichen Anforderungen. So ist beim HSC Optivita UK II das Totalverlustrisiko im Prospekt nur ganz versteckt erwähnt. Zudem fallen in den ersten Jahren erhebliche weiche Kosten an (Portfolio-Management, Verwaltungskosten in GB und D, Währungsabsicherung), die fast 15 % der Einnahmen ausmachen.

Anleger sollten daher ihr Engagement in den HSC Optivita Fonds anwaltlich prüfen lassen. Bei Vorliegen der oben beschriebenen Aufklärungsmängel ist häufig eine komplette Rückabwicklung der Beteiligung möglich. Wir beraten gerne. Zuständiger Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Rainer J. Kositzki.

Kurzprofil: KKWV-Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherrecht ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Anlegerschutzes tätig und verfügt über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir vertreten bundesweit vorwiegend die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern. Die Haftung von Banken, Initiatoren und Vermittlern bei allen Anlageformen des sog. „Grauen Kapitalmarkts", insbesondere auch bei geschlossenen Fonds, bilden dabei den Schwerpunkt unserer Tätigkeit.


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