HUK-Coburg klagt auf Schadensersatz wg. nicht gezahlter Beiträge und verliert vor dem OLG Köln gg. uns!

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Sie haben bei Abschluss der Kfz-Versicherung ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt? Die Versicherung hat aber nicht abgebucht, aber Ihnen eine Mahnung mit Zahlungsaufforderung zugesandt? Was gilt es zu tun?

Auch wenn Sie sich sicher sind, dass die Mahnung aufgrund des erteilten SEPA-Lastschriftmandats fehlerhaft ist, sollten Sie in jedem Fall Ihre Versicherung kontaktieren und diesbezüglich Rücksprache halten, denn ein Ausbleiben der Beitragszahlung bringt im Schadensfall schwerwiegende Folgen mit sich. So auch in dem uns anvertrauten Fall.

Unsere Mandantin schloss eine Kfz-Haftpflichtversicherung bei der HUK-Coburg ab, unterschrieb das SEPA-­Lastschriftmandat und gab einen Tag später die entsprechenden Kontodaten an. Diese Kontodaten wurden durch den Versicherungsvertreter (bei der HUK-Coburg der sog. Vertrauensleute) nicht an die HUK-Coburg weitergegeben, die erste Mahnung ignorierte unsere Mandantin zunächst. Nach einer weiteren Mahnung überwies sie den geschuldeten Betrag.

Es kam wie es kommen musste und unsere Mandantin hatte einen Verkehrsunfall. Da der Versicherungsbeitrag jedoch (vermeintlich) nicht rechtzeitig gezahlt wurde, berief sich die Versicherung auf einen rückwirkenden Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes.

Vorläufiger Deckungsschutz besteht für den Zeitraum zwischen Abschluss der Versicherung und Zahlung der ersten Beiträge. Werden die Beiträge jedoch nicht fristgerecht gezahlt, kann die Versicherung diesen rückwirkend aufheben.

Aufgrund dessen forderte die Versicherung unsere Mandantin dazu auf, die an den Unfallgeschädigten getätigten Zahlungen in Höhe von ca. 13.ooo € zurückzuzahlen. Auch wenn unsere Mandantin mit dem Ignorieren der Mahnung zunächst nicht richtig handelte, lohnte es sich für sie, sich mit unserer Hilfe gegen die Zahlung der 13.ooo € gerichtlich zur Wehr zu setzen. Im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Köln obsiegten wir, der Zahlungsanspruch der HUK wurde abgewiesen. Denn auch wenn die Mandantin die Beiträge nicht zahlte und somit die Voraussetzungen für das Bestehen des vorläufigen Deckungsschutzes nicht vorlagen, hatte sie die Nichtzahlung nicht zu verantworten.

Grund hierfür ist, dass die Mandantin einen Versicherungsvertreter der HUK aufgesucht hatte. Dabei ist wichtig zu wissen, dass es einen Unterschied zwischen Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler gibt. Denn alle Informationen, die Sie einem Versicherungsvertreter mitteilen, werden direkt der Versicherung zugerechnet. 

Der Versicherungsvertreter ist „Auge und Ohr" der Versicherung.

Bei dem Versicherungsmakler ist das nicht der Fall. Nur weil Sie dem Makler Informationen geben, heißt das nicht, dass auch die Versicherung diese Informationen erhält. Im Zweifel wird es Ihnen zugerechnet, falls Unterlagen fehlerhaft oder unvollständig weitergeleitet werden.

Da unsere Mandantin ihre Kontodaten dem Versicherungsvertreter mitgeteilt hatte, durfte sie auch davon ausgehen, dass die Beiträge entsprechend abgebucht werden und der Versicherungsschutz bestand.

Ihre Checkliste, falls Sie eine Mahnung erhalten haben: 

✓    Unverzüglich telefonischen, bestenfalls schriftlichen Kontakt zur Versicherung aufnehmen und die Richtigkeit der Mahnung überprüfen lassen
✓    Im Falle einer fehlerhaften Mahnung, dies schriftlich bestätigen lassen

✓    Das Konto auf Abbuchungen überprüfen

✓    Rat bei einem Rechtsanwalt suchen


Dieser Fall zeigt eindrücklich auf, dass mit Zahlungsverpflichtungen gegenüber Versicherungen nicht zu spaßen ist. Setzen Sie sich frühzeitig mit einem Rechtsanwalt in Verbindung, um die Richtigkeit der Forderung überprüfen zu lassen.

Sollten Sie eine Zahlungsaufforderung erhalten haben und den Sachverhalt von uns überprüft wissen wollen, so setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung und vereinbaren einen Kanzlei- oder auch gerne Telefontermin. Wir sind deutschlandweit für Sie im Einsatz und helfen Ihnen gerne.

Foto(s): und Pohlen GmbH

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