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Hundeführerschein - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 4 Minuten Lesezeit
Hundeführerschein - was Sie wissen und beachten müssen!

Was ist ein Hundeführerschein?

Der Hundeführerschein wird auch Hundeführschein genannt. Er ist ein Dokument, das Hundehaltern bescheinigt, dass sie ihren Hund im Alltag unter Kontrolle haben. Ziel des Hundeführerscheins ist es, sicherzustellen, dass der betroffene Hund weder Menschen noch Tiere gefährdet. Dafür sind in der Regel eine praktische und eine theoretische Prüfung notwendig.

Verschiedene Hundeführerscheine

Deutschlandweit existiert kein einheitlicher Hundeführerschein. Vielmehr gibt es verschiedene Vereine und Verbände, die einen Hundeführerschein nach eigenen Maßstäben anbieten. In manchen Städten und Bundesländern werden diese als Sachkundenachweis anerkannt, z. B. zum Führen von sogenannten Kampfhunden.

Wo kann man einen Hundeführerschein machen?

U. a. bieten folgende Verbände und Vereine in Deutschland einen Hundeführerschein an:

  • Berufsverband der Hundeerzieher und Verhaltensberater (BHV)
  • Berufsverband zertifizierter Hundetrainer (BVZ)
  • Dachverband für Haustierverhaltensberatung in Europa (DHVE)
  • Dehra-Zentrum für Hund und Halter
  • Internationaler Berufsverband der Hundetrainer und Hundeunternehmer (IBH)
  • Verband für das deutsche Hundewesen (VDH)
  • Interessengemeinschaft unabhängiger Hundeschulen (IG Hundeschulen)
  • Tierärztliche Arbeitsgemeinschaft für Hundehaltung (TAG-H, D.O.Q.-Test 2.0)
  • Hundeschulen Arbeitsgemeinschaft (HSAG)

Kosten, Voraussetzungen und Gültigkeit

Die Kosten für den Kurs und die zweiteilige theoretische und praktische Prüfung liegen meist zwischen 90 und 130 Euro. In der Regel muss der Hund zum Zeitpunkt der Prüfung mindestens 12 Monate alt sein. Der Hundehalter muss mindestens 16 Jahre alt sein.

Der Hundeführerschein gilt nicht für eine Person ein Leben lang. Vielmehr gilt er für einen Halter und dessen Hund gemeinsam. Er ist also so lange gültig, wie der Halter und sein Hund zusammenleben.

Was beinhaltet der Hundeführerschein?

Da es keinen einheitlichen Hundeführerschein in Deutschland gibt, variieren auch dessen Inhalte je nach Anbieter. In der Regel sind diese jedoch in drei Bereiche unterteilt, so z. B. auch der VDH-Hundeführerschein.

Im Themenblock „Sachkunde des Hundehalters“ werden in Vorbereitungen umfassende Informationen über Hunde und deren Haltung vermittelt. Die Kursteilnehmer besuchen Unterrichtsstunden vor Ort und ergänzen ihr Wissen mithilfe von Lernunterlagen für das Selbststudium zu Hause. Am Ende dieses Teils erfolgt die schriftliche Sachkundeprüfung.

Im Bereich „Gehorsam des Hundes“ sollen Hund und Halter eine enge Vertrauensbindung zueinander aufbauen. Anhand von Grundübungen soll erreicht werden, dass der Halter seinen Hund jederzeit vollständig unter Kontrolle hat. In der praktischen Prüfung wird der Gehorsam des Hundes durch einen neutralen Prüfer getestet.

Im dritten Teil geht es um die „Sozialverträglichkeit des Hundes“. Der Hund lernt dabei, auch in stressigen, ablenkenden und belastenden Situationen nicht aggressiv zu reagieren. Dieser Teil ist in der praktischen Prüfung besonders wichtig. Ein Hund, der unangemessen aggressives oder unkontrollierbares Verhalten zeigt, fällt durch.

Hundeführerschein vs. Sachkundenachweis

Eine klare Unterscheidung dieser Begriffe gibt es nicht. „Hundeführerschein“ und „Sachkundenachweis“ werden je nach Situation unterschiedlich verwendet. Teilweise überschneiden sich die Bedeutungen, außerdem benennen die verschiedenen Anbieter ihre Kursangebote unterschiedlich. Insbesondere in der Presse werden die Begriffe häufig sogar gleichbedeutend verwendet.

Wo braucht man einen Hundeführerschein?

Eine allgemeine Hundeführerschein-Pflicht gibt es in Deutschland nicht. In einigen Städten bzw. Bundesländern werden manche Hundeführerscheine aber z. B. als offizieller Sachkundenachweis anerkannt, den Halter etwa zur Haltung eines sogenannten Kampfhundes benötigen. Einige Beispiele:

Hamburg

Im Bundesland Hamburg gilt z. B. eine gesetzliche Leinenpflicht. Kann der Halter jedoch einen Hundeführerschein von VDH, BHV, Dehra-Zentrum, HSAG oder IG Hundeschulen nachweisen, kann er von dieser Pflicht befreit werden. Das Gleiche gilt bei Vorlage einer Jagdeignungsprüfung des Jagdgebrauchshundeverbands.

Schleswig-Holstein

Um in Schleswig-Holstein einen als „gefährlich“ geltenden Hund halten zu dürfen, benötigt man einen Sachkundenachweis. Als „gefährlich“ sind dort nicht etwa bestimmte Hunderassen eingestuft, sondern einzelne Hunde, die z. B. einen Menschen oder ein Tier gebissen haben. Anerkannt als Sachkundenachweis werden die Hundeführerscheine von VDH, BHV und der schleswig-holsteinischen Tierärzteschaft.

Niedersachsen

Seit 1. Juli 2013 gilt in Niedersachsen eine Sachkundenachweis-Pflicht für alle Hundehalter – egal, welcher Rasse der Hund angehört. Alle Ersthundehalter müssen eine theoretische Prüfung ablegen, bevor sie sich einen Hund anschaffen dürfen. Danach haben sie ein Jahr lang Zeit, zusätzlich die praktische Prüfung zu absolvieren. Anerkannt werden die Hundeführerscheine von BHV, BVZ, DHVE, IBH und TAG-H sowie die Abschlussprüfung zum Tierpfleger.

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen benötigen Hundebesitzer einen Sachkundenachweis für große Hunde. Man spricht dabei von sogenannten „40/20-Hunden“: Als große Hunde gelten solche, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg haben. Für die Haltung gefährlicher Hunde ist ebenfalls eine Sachkundeprüfung von einer anerkannten Stelle notwendig.

Berlin

In Berlin gilt eine allgemeine Leinenpflicht. Außerdem sind seit 1. Juli 2017 alle Hundebesitzer dazu angehalten, sich die notwendige Sachkunde zur Hundehaltung anzueignen. Pflicht ist dies aber nicht.

Wien

Mit einem Hundeführerschein kann man in Wien Vergünstigungen erhalten. Legt man diesen freiwillig ab, wird man ein Jahr lang von der Zahlung der Hundesteuer befreit (die gleiche Regelung gibt es übrigens auch in München). Seit Juli 2010 sind alle Halter von Listenhunden verpflichtet, einen Hundeführerschein abzulegen. Seit 2019 gilt für das Führen dieser Hunde an öffentlichen Orten außerdem ein Alkoholverbot.

Foto(s): ©Pixabay/Sweetpitbull

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Rechtstipps zu "Hundeführerschein"

  • 26.11.2019 anwalt.de-Redaktion
    „… Führungszeugnis vorlegen und eine Sachkundeprüfung (Hundeführerschein) absolvieren. Der Hund muss wiederum gechippt werden (Chippflicht), einen Wesenstest bestehen, oft an der Leine gehen (Leinenzwang …“ Weiterlesen