Ich habe eine "Kenntnisverschaffung" der Kanzlei Frommer Legal erhalten. Was nun?

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Haben Sie ein Schreiben der Kanzlei Frommer Legal aus München mit der erhalten welches als Kenntnisverschaffung wegen Urheberrechtsverletzung bezeichnet ist? Was hat es mit solchen Schreiben auf sich? Handelt es sich hier bereits um eine urheberrechtliche Abmahnung? Muss man hier tätig werden oder kann man diese Schreiben einfach ignorieren?

Schreiben aus dem Hause einer für Abmahnungen bekannten Kanzlei

Ein als Kenntnisverschaffung bezeichnetes Schreiben der Münchener Kanzlei Frommer Legal wurde uns zur Prüfung vorgelegt. Der Adressat wird darin informiert, dass über seinen Internetanschluss mutmaßlich eine Urheberrechtsverletzung stattgefunden haben soll. Über das Filesharing protokoll bittorrent soll eine TV-Serienfolge oder. Teile davon im Internet einer Vielzahl von Personen unentgeltlich zur Verfügung gestellt worden sein.  Anders als bei Abmahnungen dieser Kanzlei wird in dem aktuellen Schreiben eine Unterlassungserklärung nicht gefordert. Vielmehr bittet die Rechtsanwälte Frommer Legal – hier im Auftrag der Firma Warner Bros. Entertainment Inc. handelnd – um „geeignete Schritte zur zukünftigen Vermeidung vergleichbarer Rechtsverletzungen“.

Welches Risiko steckt in einer solchen Kenntnisverschaffung?

Die Kanzlei stellt in dem Schreiben zwar klar, dass vom Adressaten  gegenwärtig keine Stellungnahme gefordert wird. Allerdings kündigen die Rechtsanwälte an, dass bei Wiederholungsfällen die Erwirkung einer gerichtlichen Anordnung gemäß § 7 Abs. 4 TMG in Betracht gezogen werden soll. Sollte also der fragliche Internetanschluss in Zukunft wieder wegen einer entsprechenden Urheberrechtsverletzung beauskunftet werden, könnte dies schwerwiegende Folgen haben. Es könne etwa zu einer Verpflichtung des Anschlussinhabers führen, den Zugang zum Internet mit einem Passwort zu verschlüsseln oder vollständig zu sperren.

Wie ist eine solche Kenntnisverschaffung rechtlich zu bewerten?

Web eine solche „Kenntnisverschaffung“ zugesandt wurde, sollte diese Mitteilung ernst nehmen, auch wenn es sich noch nicht um eine Abmahnung handelt. Wir empfehlen, in solchen Fällen gewissenhaft zu prüfen, ob an den erhobenen Vorwürfen etwas dran sein kann. Hat vielleicht der Anschlussinhaber selber etwas heruntergeladen? Oder hat möglicherweise ein Mitglied der Familie, ein Mitbewohner oder ein Gast den Anschluss für urheberrechtswidrige Zwecke benutzt? Hatte vielleicht ein Nachbar Zugang  zum WLAN käme als Täter in Frage? Oder könnten solche Rechtsverletzungen gar über ein ungesichertes WLAN stattgefunden haben? Ein solcher „Warnschuss“ der Münchener Kanzlei sollte jedenfalls nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Denn solchen Schreiben können auch als Versuch dienen, die Anschlussinhaber "bösgläubig" zu machen. Sollte nämlich in Zukunft ein erneuter Verstoß ermittelt werden, so kann der Anschlussinhaber später schwerer behaupten, er wäre nicht zuvor schon vorgewarnt gewesen oder hätte keinen Anlass gehabt den Anschluss zu überprüfen. Im Falle einer späteren Abmahnung wäre die Ausgangslage für den Anschlussinhaber also ungünstiger als wenn er nicht zuvor eine solche „Kenntnisverschaffung“ erhalten hätte. 


Haben auch Sie eine solche Kenntnisverschaffung der Rechtsanwälte Frommer Legal erhalten? Oder wurde Ihnen bereits eine Abmahnung, ein Mahnbescheid oder gar eine Klage zugesendet? Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit vielen Jahren persönlich zahlreiche Mandanten, die Abmahnungen und Klagen von Frommer Legal erhalten haben.


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