Abmahnung der Kanzlei BLUEPORT LEGAL wegen Verwendung der Wortmarke „VfL Bochum“ erhalten?

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Sind Sie von den Rechtsanwälten BLUEPORT LEGAL abgemahnt worden, weil Sie Rechte an der Marke „VfL Bochum“ oder an einer anderen Marke eines Profifußballvereins verletzt haben sollen? Wie sind solche Abmahnungen zu bewerten und wie sollte man sich am besten nach Erhalt einer solchen Abmahnung verhalten?

Mutmaßliche Verstöße gegen Markenrechte von Fußball-Clubs

Wieder wurde uns eine markenrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte BLUEPORT LEGAL aus Hamburg vorgelegt. Seit Jahren spricht diese Kanzlei markenrechtliche Abmahnungen im Namen diverser Profi-Fußballvereine aus. Die Abmahnungen richten sich in der Regel gegen mutmaßlich markenrechtsverletzende Fußball-Merchandising-Angebote im Internet, nicht selten auf Plattformen wie kleinanzeigen.de, etsy oder eBay. Wappen, Aufkleber, Bekleidung mit dem  geschützten Vereinsnamen oder dem Vereinslogo: Die Beanstandungen von BluePort Legal richten sich gegen viele unterschiedliche Angebote. Aktuell erfolgte die Abmahnung im Namen der VfL Bochum 1848 GmbH & Co. KGaA. Vergleichbare markenrechtliche Abmahnungen wurden von dieser Kanzlei jedoch auch schon für verschiedene andere Clubs ausgesprochen so z. B. für:

  • DSC Arminia Bielefeld e. V.
  • Düsseldorfer Turn- und Sportverein Fortuna 1895 e.V. (Fortuna Düsseldorf)
  • 1. FC Union Berlin e.V.
  • SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH
  • VfL Wolfsburg-Fußball GmbH
  • 1. FC Nürnberg e.V.
  • 1. FSV Mainz 05 e.V.
  • HSV Fußball AG
  • VfB Stuttgart 1893 AG

Oft geht es um Wortmarken, an denen Rechte verletzt worden sein sollen, beispielsweise „HSV“, „VfL Bochum“ oder „Dynamo Dresden“. Manchmal geht es aber auch um das jeweilige Vereinsemblem, welches beispielsweise als Wort-Bild-Marke eingetragen ist. Hinzu kommt nicht selten der zusätzliche Vorwurf der nicht genehmigten Verwendung einer Geschäftsbezeichnung (z. B. „VfL Bochum“).

Gefordert wird: Unterlassung, Auskunft, Ersatz von Abmahnkosten

Im Vordergrund steht die Forderung nach der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daneben wird oft auch eine Auskunftserteilung über den Umfang der Nutzung verlangt. Schließlich wird üblicherweise auch der Ersatz von Abmahnkosten (Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung) gefordert. Allein diese werden in der Regel mit mehr als 2.000,00 € beziffert.

Wie sollte man sich als Abgemahnter verhalten?

Abmahnungen mit markenrechtlichen Vorwürfen sollten grundsätzlich sehr ernst genommen werden. Die Gegenstandswerte sind in Markenstreitigkeiten üblicherweise sehr hoch. Entsprechend hoch ist daher auch das Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens. Daher wäre es eine schlechte Idee, die Abmahnung einfach zu ignorieren. Gleiches gilt aber auch für eine übereilte und unüberlegte Reaktion auf das Abmahnschreiben.

Wir raten sehr davon ab, die in den Abmahnungen geforderten Ansprüche einfach zu erfüllen ohne sich zuvor von einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen. Nicht selten bestehen sogar gute Argumente, um sich gegen die erhobenen Vorwürfe ganz oder jedenfalls teilweise zur Wehr zu setzen.

Selbst in den Fällen, in denen die Vorwürfe dem Grunde nach zutreffen, muss man sich fragen, ob die geforderten Zahlungen auch der Höhe nach berechtigt sind. Besonders wichtig ist es auch, keine Unterlassungserklärung abzugeben, bevor nicht die Gefahr späterer Vertragsstrafen zuverlässig ausgeschlossen werden kann. Sonst drohen künftig weitaus größere Schäden.

Sind auch Sie von den Rechtsanwälten BluePort Legal abgemahnt worden, weil Sie Markenrechte eines Fußball-Clubs verletzt haben sollen? Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit Jahren zahlreiche Mandanten im Bereich des Markenrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes. Wir haben viel Erfahrung beim Umgang mit solchen Abmahnungen. Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf, entweder per E-Mail unter otto.grote@ameleo-law.com oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64).


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