Was mache ich, wenn ich einen Strafbefehl bekommen habe?

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Was ist ein Strafbefehl?

Die Staatsanwaltschaft kann bei leichter Kriminalität beim zuständigen Gericht den Erlass eines Strafbefehls beantragen. Dazu muss die Schuld des Beschuldigten nicht feststehen. Ausreichend ist, dass ein sogenannter hinreichender Tatverdacht besteht. Es findet keine Hauptverhandlung statt.

Hintergrund ist, dass die Strafgerichte völlig überfordert wären, wenn jedes Verfahren durch Hauptverhandlung und Urteil erledigt werden würde. Allerdings werden auch dem Beschuldigten Zeit und Kosten erspart und der Straffall wird quasi geräuschlos erledigt. Die häufigste Sanktion in einem Strafbefehl ist die Geldstrafe (bis zu 360 Tagessätze).

Welche Delikte werden häufig mit einem Strafbefehl abgehandelt?

  • Körperverletzung
  • Betrug
  • Nötigung
  • gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
  • Beleidigung
  • Trunkenheit im Straßenverkehr
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Schwarzfahren
  • Drogendelikte jeglicher Art

Der Strafbefehl wird dem Angeklagten zugestellt oder erfolgt an dessen beauftragten Verteidiger. Für den Betroffenen stellt sich nun die Fragen „Wie gehe ich jetzt vor?“, „Bin ich vorbestraft?“ und „Kann ich trotzdem meine Unschuld beweisen?“.

Welche Möglichkeiten gibt es?

Gegen einen Strafbefehl kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch muss nicht begründet werden. Wird innerhalb dieser zwei Wochen kein Einspruch eingelegt, wird der Strafbefehl rechtskräftig. Der Strafbefehl steht dann einem Urteil gleich. Der Einspruch kann auch auf die Rechtsfolgen beschränkt werden. Auf diese Weise kann beispielsweise lediglich die Höhe der Tagessätze angegriffen werden.

Nach erfolgter Einspruchseinlegung sollte ein Rechtsanwalt auf die Einstellung des Verfahrens hinwirken. Dies geschieht, indem der Einspruch begründet wird. Die Vorteile einer Einstellung liegen auf der Hand: Zum einen kommt es nicht zu einer Hauptverhandlung, zum anderen gilt der Angeklagte in der Sache weiterhin als unschuldig und ist nicht vorbestraft. Wird hingegen nicht auf eine Einstellung hingewirkt oder kommt eine Einstellung nicht in Betracht, findet eine mündliche Verhandlung statt. Das Gericht ist dann an den Schuldspruch und die Rechtsfolgen des Strafbefehls nicht gebunden. Das Gericht kann also den Angeklagten wegen einer anderen Straftat verurteilen oder hinsichtlich der Höhe der Strafe von dem Strafbefehl abweichen. Die Einlegung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl birgt daher ein gewisses Risiko. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, anwaltliche Beratung einzuholen. Ein Rechtsanwalt kann die Ermittlungsakte anfordern, diese umfassend prüfen und Ihnen die Chancen und Risiken eines Einspruchs aufzeigen.


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