Ich wurde geblitzt auf der BAB 10 bei km 172,7 FR Hamburg - Bußgeld nicht vorschnell bezahlen!

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Auf dem Berliner Ring wird im Abschnitt zwischen den Kilometern 155 und km 180 immer wieder geblitzt. Die Messstellen dort erfreuen sich bei der Zentralen Bußgeldstelle in Gransee besonderer Beliebtheit, weil die zulässige Höchstgeschwindigkeit hier wechselt und Betroffene oftmals durch den dichten Verkehr, die vielen zu schnell fahrenden Verkehrsteilnehmer und kleinere Baustellen abgelenkt sind. Genutzt wird hier das Messgerät PoliScan Speed des Herstellers Vitronic. In diesem Rechtstipp zeigt Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel auf, warum Betroffene das Bußgeld nicht vorschnell bezahlen sollten.

Von diesen Messstellen ist die Rede

Bislang konnten folgende Messstellen in Ordnungswidrigkeitenverfahren identifiziert werden. Es empfiehlt sich daher im gesamten Bereich ab km 160 besonders aufmerksam zu fahren:

  • BAB 10, km 161,38 in Fahrtrichtung Hamburg
  • BAB 10, km 161,45 in Fahrtrichtung AD Oranienburg/Prenzlau
  • BAB 10, km 161,5 in Fahrtrichtung Frankfurt/Oder
  • BAB 10, km 165,1 in Fahrtrichtung Prenzlau
  • BAB 10, km 167,4 in Fahrtrichtung AD Pankow
  • BAB 10, km 167,5 in Fahrtrichtung AD Havelland
  • BAB 10, km 168,7 in Fahrtrichtung Hamburg
  • BAB 10, km 168,95 in Fahrtrichtung Frankfurt/Oder
  • BAB 10, km 171,0 in Fahrtrichtung Frankfurt/Oder / Prenzlau
  • BAB 10 km 172,7 kn Fahrtrichtung Hamburg
  • BAB 10, km 173,55 in Fahrtrichtung Prenzlau
  • BAB 10, km 174,1 in Fahrtrichtung Hamburg

Was kann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht tun?

Ein versierter Fachanwalt für Verkehrsrecht wird bei Verfahren, die eine dieser Messstellen zum Gegenstand haben, einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik einschalten. Der Anwalt muss dann dafür Sorge tragen, dass dem Sachverständigen schnellstmöglich die vollständigen Daten des Messeinsatzes (nicht nur der Datensatz der betreffenden Messung) seitens der Behörde zur Verfügung gestellt werden. Nur anhand dieser Daten lassen sich Auffälligkeiten des Einsatztages erkennen, die auf eine falsche Aufstellung, eine falsche Bedienung oder interne technische Fehler des PoliScan Speed schließen lassen.


Wer bezahlt das Gutachten?

Ein Sachverständigengutachten zum Messvorgang verursacht schnell Kosten im vierstelligen Bereich. Wer aber rechtsschutzversichert ist, sollte sich hiervon nicht abschrecken lassen. Die Versicherung muss in aller Regel für die Kosten aufkommen. Ein guter Anwalt wird die Kostenübernahme mit der Rechtsschutzversicherung klären, bevor der Gutachter beauftragt wird. Damit ist der Betroffene finanziell auf der sicheren Seite. In diesem Zusammenhang wichtig: Betroffene sollten sich gut überlegen, ob sie sich bei "Blitzern" von "Vertragsanwälten" ihrer Rechtsschutzversicherung beraten lassen: Nicht selten besteht hier nämlich intern die Empfehlung, von teuren Verteidigungsmitteln abzuraten, um der Rechtsschutzversicherung die Kosten zu ersparen.

Sie haben weitere Fragen? Ein Gespräch zur ersten Orientierung mit Rechtsanwalt Dr. Bunzel ist stets kostenlos.


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