IFK Fonds – Ausstieg weiterhin möglich

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Update vom 24.04.2024

Die Austiegsmöglichkeiten von einer Beteiligung an einem IFK Fonds sind unverändert gut. Anlegern konnten wir in den letzten 2 Jahren vielfach zu einer Beendigung der Beteiligung mit erheblichen Zahlungsrückflüssen verhelfen. Wenden auch Sie sich gerne an uns, wenn Sie an der Anlage zweifeln, keine monatlichen Ratenzahlungen mehr leisten  und stattdessen Ihr einbezahltes Geld zurückhaben wollen.

10.08.2022

Bei den IFK Fonds handelt es sich um geschlossene Immobilienfonds, an denen sich Anleger durch eine stille Beteiligung oder über eine treuhänderisch gehaltene Kommanditeinlage in vier Varianten beteiligen konnten. Bei der Bewerbung der Kapitalanlage wurden grundsätzlich hohe Ausschüttungen prognostiziert. Diese hohen Erwartungen konnten jedoch nicht erfüllt werden. Mit ein Grund dafür ist, dass von den Einlagen zunächst ein sehr hoher Prozentsatz für Kosten verbraucht wurde. Die Risiken erhöhen sich nochmals zusätzlich durch die eingetretene Pandemie sowie durch die sich verschlechternde wirtschaftliche Lage.

 Bei der Beratung wurden die Anleger in der Regel nicht auf das Totalverlustrisiko, die extrem lange Laufzeit sowie das Haftungsrisiko hingewiesen. Häufig wurde die Kapitalanlage sogar als sichere Altersvorsorge angepriesen. Besonders Rateneinleger laufen jedoch Gefahr, jeden Monat weiteres Kapital zu „verbrennen“.

Dieses Risiko können Anleger dadurch vermeiden, dass sie die Beitrittserklärung überprüfen lassen. Stellt sich dabei heraus, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, kann die Beitrittserklärung widerrufen werden. Wurde der Anleger bei Abschluss der Beteiligung nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Beteiligung aufgeklärt, kommt auch eine fristlose Kündigung der Beteiligung in Betracht. Bei einer Falschberatung hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 20.01.2015, Aktenzeichen II ZR 444/13, entschieden, dass die Möglichkeit besteht, aus der Beteiligung auszusteigen. Bei Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe bestehen somit gute Erfolgsaussichten, zumindest einen Großteil der Einlagen zurückzuerhalten und vor allem auch keine weiteren Zahlungen mehr an den Fonds leisten zu müssen.

Lassen Sie sich jetzt in einem kostenlosen Erstgespräch beraten.


Foto(s): Johst Richter

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