Ihr Bargeld wurde von der Polizei beschlagnahmt – Was nun?

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hr Bargeld wurde von der Polizei beschlagnahmt – Was nun?

Bargeld bei sich zu haben wird zunehmend verdächtig, insbesondere Summen über 10.000 Euro. So kann es durchaus passieren, dass Bargeld im Handschuhfach eines Autos beschlagnahmt oder im Rahmen einer Hausdurchsuchung eingezogen wird. Sind die Scheine in Fünfer, Zehner und Zwanziger gestückelt oder findet die Polizei eine Geldzählmaschine in der Nähe, wird die Situation umso brenzliger.

Bargeld lässt sich einfacher konfiszieren

Durch ein 2017 in Kraft getretenes europäisches Gesetz können die Strafverfolgungsbehörden – die Polizei, der Zoll oder die Steuerfahndung – viel einfacher Bargeld konfiszieren als zuvor. Dies kann sein, um es als potentielles Beweismittel sicherzustellen, es kann als Pfändung dienen oder sogar einzig und allein vorbeugend (präventiv) geschehen. Falls die Polizei Gefahr in Verzug vermutet, kann sie sogar selbst anordnen, Geld zu beschlagnahmen.

Sich in dem Moment zu wehren, wenn das Geld beschlagnahmt wird, macht wenig Sinn. Das Recht Geld einzuziehen ist so weitreichend, dass dafür immer Gründe auf Seiten der Strafverfolgungsbehörden gefunden werden. Bleiben Sie gelassen gegenüber den Beamten, äußern Sie sich nicht und setzen sich danach so schnell wie möglich mit einem Strafverteidiger in Verbindung. Er wird sie beruhigen, dass das Sicherstellen nicht den Verlust des Geldes bedeuten muss, wenn Sie richtig handeln. Denn Geld sicherzustellen heißt nicht, dass Sie das Geld nicht mehr zurückbekommen.

Umfassendes Schweigerecht

Aus Erfahrung wissen wir, dass die Polizei oder die Steuerfahndung Fragen nach dem vorgefundenen Geld stellt: „Woher stammt das Geld?“ und „Können Sie das belegen?“. Das sollten sie keinesfalls beantworten. Sie sind auch nicht verpflichtet dazu. Diese Standardfragen dienen oft dazu, herauszufinden, ob es sich wirklich – wie nur vermutet – um Werte handelt, die aus Straftaten stammen. Wichtig ist es zu jeder Zeit der Durchsuchung freundlich zu bleiben und höflich mitzuteilen, dass Sie zunächst keine Angaben zum Sachverhalt machen wollen. Hindern Sie die Polizei nicht daran die Vermögenswerte mitzunehmen. Achten Sie stattdessen darauf, dass in einem „Sicherstellungsprotokoll“, das man Ihnen aushändigen muss, exakt aufgeführt ist, auf welcher Rechtsgrundlage die Sicherstellung des Geldes erfolgt. Auch muss das Bargeld genau beschrieben werden – welche Scheine mit welchem Wert konfisziert wurden . Falls die Polizei darüber hinaus Unterlagen mitnimmt, bestehen Sie freundlich darauf, dass die Beamten diese ebenfalls exakt beschreiben wie z. B. fortlaufende Nummern Ihrer Kontoauszüge.

Was Sie tun können

Um zu erfahren, was Ihnen vorgeworfen wird, sollten Sie so schnell wie möglich Akteneinsicht anfordern. Dies macht ein Rechtsanwalt/Strafverteidiger für Sie. Feste Fristen gibt es für die Herausgabe einer Akteneinsicht nicht, daher muss das Übersenden der Akten manchmal mehrfach und hartnäckig – am besten durch den Anwalt Ihres Vertrauens – erfolgen.

Sobald die Akte vorliegt, können Sie in Abstimmung mit Ihrem Anwalt darüber entscheiden, ob eine Stellungnahme zu der Frage, woher das Geld stammt, abgegeben werden soll oder nicht. Dabei wird ein guter Anwalt auch überprüfen, ob dem Konfiszieren des Geldes auch tatsächlich ein sogenanntes „Sicherungsbedürfnis“ vorausging, das Geld also nicht etwa willkürlich und damit unrechtmäßig sichergestellt wurde. Denn allein der Vorwurf einer Straftat im Allgemeinen rechtfertigt das Konfiszieren nicht. Es muss schon der konkrete Einzelfall begründet werden.

Geben Sie aber eine Erklärung zur Herkunft des Geldes ab, entscheiden schließlich die Gerichte darüber, ob Ihr Bargeld rechtmäßig sichergestellt worden ist und ob und wann Sie es zurückerhalten. Ihr Anwalt wird entscheiden können, ob es sinnvoll ist, auf eine schnelle Entscheidung zu pochen.

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