Ihr Fachanwalt für Urheberrecht – Schutz, Beratung und Durchsetzung Ihrer Rechte

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Das Urheberrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das den Schutz kreativer Werke sicherstellt und deren wirtschaftliche Verwertung regelt. Ob es um die Absicherung Ihrer kreativen Leistungen, die Abwehr von Rechtsverletzungen oder die Gestaltung von Lizenzverträgen geht – eine fundierte rechtliche Beratung ist essenziell. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie Informationstechnologierecht unterstütze ich, Christian Kramarz, LL.M., Sie mit meiner langjährigen Erfahrung und tiefgehenden Fachkenntnis in diesem Bereich.


Grundlagen des Urheberrechts

Das Urheberrecht schützt Werke, die eine bestimmte Schöpfungshöhe erreichen. Nach § 2 Abs. 2 UrhG sind alle persönlichen geistigen Schöpfungen geschützt, sofern sie individuell sind. Zu den geschützten Werkarten zählen unter anderem:

  • Texte und Literatur (Bücher, Artikel, Gedichte)

  • Musikalische Werke (Kompositionen, Notationen)

  • Bildende Kunst (Gemälde, Skulpturen, digitale Kunstwerke)

  • Fotografie und Film (Filme, Videos, Lichtbilder)

  • Software und Datenbanken

  • Architektur und Design

Darüber hinaus gibt es verwandte Schutzrechte wie Leistungsschutzrechte für Produzenten von Tonträgern und Lichtbildern.


Rechte des Urhebers im Detail

Als Urheber haben Sie umfangreiche Rechte an Ihren Werken. Diese lassen sich in persönliche Urheberrechte und wirtschaftliche Verwertungsrechte unterteilen.

Persönlichkeitsrechte des Urhebers

Diese Rechte schützen die ideelle Verbindung des Urhebers zu seinem Werk:

  • Veröffentlichungsrecht (§ 12 UrhG): Der Urheber bestimmt, ob und wie sein Werk veröffentlicht wird.

  • Anerkennung der Urheberschaft (§ 13 UrhG): Der Urheber kann verlangen, als Schöpfer benannt zu werden.

  • Schutz vor Entstellung (§ 14 UrhG): Änderungen am Werk, die dessen Wesen beeinträchtigen, können untersagt werden.

Wirtschaftliche Verwertungsrechte

Diese Rechte ermöglichen es dem Urheber, sein Werk kommerziell zu nutzen:

Körperliche NutzungUnkörperliche Nutzung
Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG)Öffentliches Zugänglichmachen (§ 19a UrhG)
Verbreitungsrecht (§ 17 UrhG)Senderecht (§ 20 UrhG)
Ausstellungsrecht (§ 18 UrhG)Vortrags-, Aufführungs-, Vorführungsrecht (§ 19 UrhG)

Diese Verwertungsrechte können an Dritte übertragen oder lizenziert werden.


Was tun bei einer Urheberrechtsverletzung?

Unberechtigte Nutzung oder Veränderung eines urheberrechtlich geschützten Werkes stellt eine Verletzung dar. In solchen Fällen stehe ich Ihnen als Fachanwalt zur Seite und unterstütze Sie mit folgenden Maßnahmen:

  • Abmahnung und Unterlassungsaufforderung

  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen

  • Auskunftsanspruch zu Art und Umfang der Verletzung

  • Einstweilige Verfügungen zur schnellen Durchsetzung Ihrer Rechte

  • Strafanzeige bei schwerwiegenden Verstößen

Gerade in der digitalen Welt sind schnelle rechtliche Schritte erforderlich, um Schaden abzuwenden und Ansprüche durchzusetzen.


Urheberrechtliche Streitigkeiten und Strafverfahren

In gravierenden Fällen kann eine Urheberrechtsverletzung strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wenn Sie eine Vorladung der Polizei oder eine Anklage erhalten, ist eine umgehende juristische Beratung notwendig. Ich analysiere Ihren Fall, nehme Akteneinsicht und vertrete Sie gegenüber Ermittlungsbehörden.


Gestaltung von Lizenz- und Nutzungsverträgen

Eine klare und rechtssichere Vertragsgestaltung hilft, Streitigkeiten zu vermeiden. Bei Lizenzverträgen sind unter anderem folgende Punkte entscheidend:

  • Umfang der Nutzungsrechte (exklusiv oder nicht-exklusiv)

  • Geografischer und zeitlicher Geltungsbereich

  • Vergütungsregelungen (Einmalzahlung oder laufende Lizenzgebühren)

  • Rückrufsrechte gemäß §§ 41, 42 UrhG

Ich unterstütze Sie bei der Erstellung und Prüfung Ihrer Verträge, um eine faire und rechtssichere Grundlage für alle Beteiligten zu schaffen.



Aktuelle Entwicklungen im Urheberrecht

Das Urheberrecht befindet sich im ständigen Wandel, insbesondere durch die Digitalisierung. Zu den aktuellen Herausforderungen zählen:

  • Uploadfilter und Plattformhaftung: Plattformbetreiber müssen präventive Maßnahmen gegen Urheberrechtsverletzungen ergreifen.

  • KI-generierte Inhalte: Wer besitzt die Rechte an Inhalten, die durch künstliche Intelligenz erstellt wurden?

  • Digitale Lizenzmodelle: Neue Geschäftsmodelle wie Streaming und NFT-basierte Werke erfordern angepasste Lizenzstrategien.

Ich informiere Sie umfassend über die rechtlichen Entwicklungen und deren Auswirkungen auf Ihre Rechte als Urheber.


Praktische Tipps für Urheber

Um sich vor rechtlichen Problemen zu schützen, sollten Sie folgende Maßnahmen beachten:

  • Dokumentation: Behalten Sie Nachweise über die Entstehung Ihres Werks.

  • Klare Lizenzverträge: Legen Sie schriftlich fest, wie Ihr Werk genutzt werden darf.

  • Schutz durch Wasserzeichen oder digitale Signaturen.

  • Regelmäßige Überwachung des Internets auf unberechtigte Nutzungen.

Benötigen Sie Unterstützung? Kontaktieren Sie mich für eine individuelle Beratung.


Warum Sie sich für einen Fachanwalt entscheiden sollten

Das Urheberrecht erfordert spezifische Kenntnisse und langjährige Erfahrung. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie Informationstechnologierecht biete ich Ihnen:

  • Individuelle Rechtsberatung auf Basis aktueller Gesetzgebung

  • Pragmatische und effiziente Lösungsansätze für komplexe Fälle

  • Schnelle Reaktionszeiten bei akuten Urheberrechtsverletzungen

Nutzen Sie meine telefonische Erstberatung oder stellen Sie eine Anfrage über meine Kontaktseite. Weitere Informationen finden Sie auf meiner Seite zum Thema Urheberrecht.

Foto(s): @rakramarz

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