Ihr Fachanwalt für Urheberrecht – Schutz, Beratung und Durchsetzung Ihrer Rechte
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Das Urheberrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das den Schutz kreativer Werke sicherstellt und deren wirtschaftliche Verwertung regelt. Ob es um die Absicherung Ihrer kreativen Leistungen, die Abwehr von Rechtsverletzungen oder die Gestaltung von Lizenzverträgen geht – eine fundierte rechtliche Beratung ist essenziell. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie Informationstechnologierecht unterstütze ich, Christian Kramarz, LL.M., Sie mit meiner langjährigen Erfahrung und tiefgehenden Fachkenntnis in diesem Bereich.
Grundlagen des Urheberrechts
Das Urheberrecht schützt Werke, die eine bestimmte Schöpfungshöhe erreichen. Nach § 2 Abs. 2 UrhG sind alle persönlichen geistigen Schöpfungen geschützt, sofern sie individuell sind. Zu den geschützten Werkarten zählen unter anderem:
Texte und Literatur (Bücher, Artikel, Gedichte)
Musikalische Werke (Kompositionen, Notationen)
Bildende Kunst (Gemälde, Skulpturen, digitale Kunstwerke)
Fotografie und Film (Filme, Videos, Lichtbilder)
Software und Datenbanken
Architektur und Design
Darüber hinaus gibt es verwandte Schutzrechte wie Leistungsschutzrechte für Produzenten von Tonträgern und Lichtbildern.
Rechte des Urhebers im Detail
Als Urheber haben Sie umfangreiche Rechte an Ihren Werken. Diese lassen sich in persönliche Urheberrechte und wirtschaftliche Verwertungsrechte unterteilen.
Persönlichkeitsrechte des Urhebers
Diese Rechte schützen die ideelle Verbindung des Urhebers zu seinem Werk:
Veröffentlichungsrecht (§ 12 UrhG): Der Urheber bestimmt, ob und wie sein Werk veröffentlicht wird.
Anerkennung der Urheberschaft (§ 13 UrhG): Der Urheber kann verlangen, als Schöpfer benannt zu werden.
Schutz vor Entstellung (§ 14 UrhG): Änderungen am Werk, die dessen Wesen beeinträchtigen, können untersagt werden.
Wirtschaftliche Verwertungsrechte
Diese Rechte ermöglichen es dem Urheber, sein Werk kommerziell zu nutzen:
Körperliche Nutzung | Unkörperliche Nutzung |
---|---|
Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG) | Öffentliches Zugänglichmachen (§ 19a UrhG) |
Verbreitungsrecht (§ 17 UrhG) | Senderecht (§ 20 UrhG) |
Ausstellungsrecht (§ 18 UrhG) | Vortrags-, Aufführungs-, Vorführungsrecht (§ 19 UrhG) |
Diese Verwertungsrechte können an Dritte übertragen oder lizenziert werden.
Was tun bei einer Urheberrechtsverletzung?
Unberechtigte Nutzung oder Veränderung eines urheberrechtlich geschützten Werkes stellt eine Verletzung dar. In solchen Fällen stehe ich Ihnen als Fachanwalt zur Seite und unterstütze Sie mit folgenden Maßnahmen:
Abmahnung und Unterlassungsaufforderung
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
Auskunftsanspruch zu Art und Umfang der Verletzung
Einstweilige Verfügungen zur schnellen Durchsetzung Ihrer Rechte
Strafanzeige bei schwerwiegenden Verstößen
Gerade in der digitalen Welt sind schnelle rechtliche Schritte erforderlich, um Schaden abzuwenden und Ansprüche durchzusetzen.
Urheberrechtliche Streitigkeiten und Strafverfahren
In gravierenden Fällen kann eine Urheberrechtsverletzung strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wenn Sie eine Vorladung der Polizei oder eine Anklage erhalten, ist eine umgehende juristische Beratung notwendig. Ich analysiere Ihren Fall, nehme Akteneinsicht und vertrete Sie gegenüber Ermittlungsbehörden.
Gestaltung von Lizenz- und Nutzungsverträgen
Eine klare und rechtssichere Vertragsgestaltung hilft, Streitigkeiten zu vermeiden. Bei Lizenzverträgen sind unter anderem folgende Punkte entscheidend:
Umfang der Nutzungsrechte (exklusiv oder nicht-exklusiv)
Geografischer und zeitlicher Geltungsbereich
Vergütungsregelungen (Einmalzahlung oder laufende Lizenzgebühren)
Rückrufsrechte gemäß §§ 41, 42 UrhG
Ich unterstütze Sie bei der Erstellung und Prüfung Ihrer Verträge, um eine faire und rechtssichere Grundlage für alle Beteiligten zu schaffen.

Aktuelle Entwicklungen im Urheberrecht
Das Urheberrecht befindet sich im ständigen Wandel, insbesondere durch die Digitalisierung. Zu den aktuellen Herausforderungen zählen:
Uploadfilter und Plattformhaftung: Plattformbetreiber müssen präventive Maßnahmen gegen Urheberrechtsverletzungen ergreifen.
KI-generierte Inhalte: Wer besitzt die Rechte an Inhalten, die durch künstliche Intelligenz erstellt wurden?
Digitale Lizenzmodelle: Neue Geschäftsmodelle wie Streaming und NFT-basierte Werke erfordern angepasste Lizenzstrategien.
Ich informiere Sie umfassend über die rechtlichen Entwicklungen und deren Auswirkungen auf Ihre Rechte als Urheber.
Praktische Tipps für Urheber
Um sich vor rechtlichen Problemen zu schützen, sollten Sie folgende Maßnahmen beachten:
Dokumentation: Behalten Sie Nachweise über die Entstehung Ihres Werks.
Klare Lizenzverträge: Legen Sie schriftlich fest, wie Ihr Werk genutzt werden darf.
Schutz durch Wasserzeichen oder digitale Signaturen.
Regelmäßige Überwachung des Internets auf unberechtigte Nutzungen.
Benötigen Sie Unterstützung? Kontaktieren Sie mich für eine individuelle Beratung.
Warum Sie sich für einen Fachanwalt entscheiden sollten
Das Urheberrecht erfordert spezifische Kenntnisse und langjährige Erfahrung. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie Informationstechnologierecht biete ich Ihnen:
Individuelle Rechtsberatung auf Basis aktueller Gesetzgebung
Pragmatische und effiziente Lösungsansätze für komplexe Fälle
Schnelle Reaktionszeiten bei akuten Urheberrechtsverletzungen
Nutzen Sie meine telefonische Erstberatung oder stellen Sie eine Anfrage über meine Kontaktseite. Weitere Informationen finden Sie auf meiner Seite zum Thema Urheberrecht.
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