Ihr Recht auf Entschädigung: Wie Sie bei Reiseproblemen zu Ihrem Recht kommen

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Reisepläne geplatzt? Erfahren Sie, wie ein Gerichtsurteil über entgangene Urlaubsfreude und zusätzliche Kosten Ihnen helfen kann, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Das Urteil des Amtsgerichts Köln (Az.: 138 C 569/15) vom 22. März 2016 ist ein wegweisendes Beispiel für die Rechte von Reisenden. In diesem Fall wurden zwei Klägerinnen entschädigt, nachdem ihre geplante Pauschalreise vereitelt wurde. Die Klägerinnen hatten eine Reise von Frankfurt nach Male gebucht, die jedoch wegen der Absage des Rückflugs umorganisiert werden musste. Sie mussten eine alternative Reise zu höheren Kosten buchen, wobei der Reiseveranstalter lediglich die Differenz erstattete.

Die Klägerinnen forderten Schadensersatz für die nutzlos aufgewendete Urlaubszeit sowie den Mehrbetrag der neuen Buchung. Das Gericht entschied, dass ihnen eine Entschädigung für entgangene Urlaubsfreude zusteht. Basierend auf § 651f Abs. 2 BGB erkannte das Gericht jedem Kläger 275 Euro zu. Das Gericht berücksichtigte dabei, dass die Klägerinnen zwar einen alternativen Urlaub verbringen konnten, aber zusätzlichen Aufwand und Stress hatten, um ihre Reisepläne umzustellen.

Interessanterweise lehnte das Gericht die Erstattung der zusätzlichen Kosten für die Ersatzbuchung ab, da die Klägerin einen Verrechnungsscheck über die Mehrkosten erhalten hatte. Zudem wurden die Klägerinnen nicht von vorgerichtlich entstandenen Anwaltskosten befreit, da die Beklagte zu diesem Zeitpunkt nicht in Verzug war.

Dieses Urteil zeigt, wie wichtig es ist, Ihre Rechte als Reisender zu kennen und bei Bedarf rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. Als  Rechtsanwalt  stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihre Ansprüche geltend zu machen und sicherzustellen, dass Sie eine angemessene Entschädigung für entgangene Urlaubsfreude und zusätzliche Kosten erhalten. Kontaktieren Sie mich für eine erste Beratung und erfahren Sie, wie ich Ihnen helfen kann, Ihr Recht durchzusetzen.


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