Ihre Rechte als Verbraucher im Internet

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Das Internet ist aus der heutigen Zeit nicht mehr wegzudenken und hat für fast jeden eine große praktische Bedeutung erlangt. So werden Reisen über das Internet gebucht, Kleidung im Onlineshop bestellt oder über Auktionsplattformen fleißig mitgeboten.

Wozu überhaupt?

Im Internet herrscht vielfach eine Informationsflut, was dazu führt, dass der Nutzer die für ihn relevanten Informationen flüchtiger wahrnimmt als in der realen Welt. Es besteht dann nicht die Möglichkeit, sich einzelne Vertragsbedingungen verständlich(er) erklären zu lassen und Rückfragen zu stellen. Der Homepagebetreiber stellt dem Verbraucher lediglich eine Beschreibung seiner angebotenen Reise oder Dienstleistung zur Verfügung. Deshalb stehen dem Verbraucher verschiedenen Schutzvorschriften zur Seite, welche das bestehende Ungleichgewicht ausgleichen sollen.

Das Widerrufsrecht

Wenn Sie über das Internet einen Vertrag geschlossen haben, so steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen ein Widerrufsrecht zu. Dieses bewirkt, dass der geschlossene Vertrag wieder aufgelöst wird. Hierbei müssen Sie beachten, dass der Widerruf zumindest per E-Mail sowie innerhalb einer Frist von grundsätzlich zwei Wochen erklärt wird. Dabei muss Ihre Erklärung eindeutig zu erkennen geben, dass Sie den geschlossenen Vertrag nicht mehr weiter gelten lassen möchten. Allerdings kann die Frist zum Widerrufen auch länger als zwei Wochen sein. Beachtet der Verkäufer oder Anbieter von Waren nicht die Informationspflichten, welche er Ihnen mitteilen muss, so kann die Frist durchaus auch einen Monat oder gar länger betragen.

Welche Folgen kommen auf mich zu?

Haben Sie den geschlossenen Vertrag wirksam widerrufen, so stellt sich für Sie natürlich die Frage, wer zum Beispiel die Kosten für die Rücksendung der Ware trägt oder ob Sie für das Ausprobieren eines Artikels nun bezahlen müssen. Diese Fragen sind davon abhängig, ob Sie in ausreichender Weise über eventuelle Folgen eines Widerrufs informiert wurden. Ist das nicht der Fall gewesen, so kann es durchaus sein, dass der Unternehmer die Kosten tragen muss.

Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Widerrufsfrist schon abgelaufen ist oder welche Rechte in Ihrem Einzelfall bestehen, ist es stets empfehlenswert, sich an einen Anwalt Ihres Vertrauens zu wenden.


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