Strafanzeige oder Vorladung wegen illegaler Einfuhr von Arzneimitteln – Verstoß gegen das AMG

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Strafanzeige oder Vorladung wegen illegaler Einfuhr von Arzneimitteln – Verstoß gegen das AMG

Immer wieder kommen Menschen in rechtliche Schwierigkeiten, da Sie unwissentlich gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen haben. Meist geschieht dies, da sie über das Internet Substanzen bestellt haben, die, obwohl als Nahrungsergänzung o.ä. Deklariert, den Anschein vollkommener Unbedenklichkeit erwecken, unter das deutsche Arzneimittelgesetz fallen, und nicht einfach so über die deutsche Grenze eingeführt werden dürfen.

Im folgenden Rechtstipp erklären wir Ihnen alles, was Sie dazu wissen müssen:

 - Was ein Arzneimittel laut Gesetz ist

- Was Einfuhr von Arzneimitteln bedeutet

- Welche Ausnahme es gibt

- Was legal und was illegal ist

- Welche Strafen nach dem Arzneimittelgesetz drohen

- Was im Falle einer Anzeige zu tun ist

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Was ist ein Arzneimittel?

Das Arzneimittelgesetz definiert Arzneien als Stoffe, die am oder im Körper angewandt werden, und zur Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten oder körperlichen Beschwerden bestimmt sind.

Ob ein Stoff vom Hersteller oder Anbieter anders deklariert wird, ist für die rechtliche Beurteilung dabei uninteressant; Jede Substanz, die die oben genannten Kriterien erfüllt, gilt als Arzneimittel.


Einfuhr von Arzneimitteln

Die im AMG geregelten Bestimmungen zum Umgang mit Arzneimitteln sind äußerst kompliziert und unterscheiden unter anderem die Einfuhr von Arzneien aus EU-Mitgliedsstaaten und Nicht-EU-Staaten, sogenannten Drittstaaten.

Für Arzneimittel, die in Deutschland nicht zugelassen sind, besteht ein Verbringungsverbot, also ein Verbot der Einfuhr durch Privatpersonen. Der Bezug über das Internet durch Privatpersonen ist nur über Apotheken aus EU-Mitgliedsstaaten erlaubt. Der Bezug von Arzneimitteln aus Nicht-EU-Staaten ohne ärztliche Verschreibung ist grundsätzlich verboten.


Ausnahmeregelung: „Reisebedarf“

Das AMG sieht vor, dass Arzneimittel, die in Deutschland nicht zugelassen sind, aber in einem anderen EU-Mitgliedsstaat schon, aus diesem im Rahmen des Reisebedarfs eingeführt werden dürfen. Das heißt, wenn Ihnen beispielsweise im Urlaub ein solches Mittel verschrieben worden ist, dürfen Sie dieses zu Ihrem Eigenbedarf in geringen Mengen nach Deutschland einführen. Die zugelassene Menge entspricht – gemäß der Dosierungsempfehlung in der Packungsbeilage – einem Vorrat von bis zu 3 Monaten.


Besitz legal, Abgabe und Einfuhr verboten

Für viele unters AMG fallende Substanzen gilt, dass man sie zwar erwerben und besitzen darf, sich jedoch strafbar macht, wenn man sie an Dritte weitergibt – egal ob man dafür Geld nimmt oder nicht.

Wenn Sie größere Mengen, oder kleine Mengen in regelmäßigen Abständen im Ausland bestellen und einführen, kann, auch bei ansonsten legal erwerbbaren Substanzen, der Verdacht aufkommen, dass Sie illegal Handel treiben.

Welche Strafen drohen bei illegaler Einfuhr von Arzneimitteln?

Der Katalog möglicher Vergehen und Strafen des Arzneimittelgesetzes ist lang und unübersichtlich. Darüber hinaus entscheidet im Einzelfall das Gericht je nach der Schwere des Vergehens über die Höhe der Strafe.

Der illegale Bezug von Arzneimitteln aus Nicht-EU-Staaten stellt beispielsweise eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld von bis zu 25.000€ geahndet wird.

Das Inverkehrbringen von Arzneimitteln stellt eine Straftat dar, die Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahren bringen kann, in schweren Fällen sogar mehr.

Generell handelt es sich beim Arzneimittelgesetz um ein sehr weites Feld, daher ist es unbedingt notwendig, wenn Sie mit diesem in Konflikt geraten, einen Fachanwalt hinzu zu ziehen.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie in unserem Rechtsblog:Arzneimittel vom Zoll beschlagnahmt. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich einfach per WhatsApp an uns.


Was im Falle eines Ermittlungsverfahrens wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz zu tun ist

Wenn man am Zoll Ihre Lieferung kontrolliert und der Verdacht auf einen Verstoß gegen das AMG besteht, wird man Sie, i.d.R. Schriftlich, darüber informieren, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Möglicherweise lädt man Sie zu einer Anhörung vor. Sie sollten sofort einen Fachanwalt hinzuziehen und keine Angaben zur Sache machen. Ein Anwalt wird Akteneinsicht beantragen und während des Ermittlungsverfahrens die Korrespondenz mit den Behörden für Sie übernehmen.

Wenn Sie nicht vorbestraft sind, und niemand gesundheitlichen Schaden genommen hat, stehen Ihre Chancen gut, glimpflich davon zu kommen.

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