Illegale Online-Sportwetten: Mehrmals Geld zurück von Bet365!
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Die Online-Sportwetten-Anbieterin Hillside (Sports) ENC aus Malta muss viel Geld an geschädigte Spieler zurückzahlen. Sie hatte bis für das Anbieten von Online-Sportwetten über die Plattform Bet365 in Deutschland keine Erlaubnis.
Insgesamt geht es um rund 150.000 Euro zuzüglich der Freistellung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten und den Kosten des Rechtsstreits: Die maltesische Online-Sportwetten-Anbieterin Hillside (Sports) ENC hat vor dem Landgericht Verden und dem Landgericht Würzburg deutliche Niederlagen in Verfahren über die Rückzahlung von verlorenen Wetteinsätzen bei Online-Sportwetten erlitten. Die Beklagte verfügte zunächst nicht über eine von einer deutschen Behörde erteilten Konzession für das Anbieten von Online-Sportwetten in Deutschland. Mit Bescheid vom 09.10.2020 erhielt sie eine für das Anbieten von Online-Sportwetten in Deutschland erteilte Erlaubnis, die Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2022 hatte. Eine Konzession hatte sie bereits vor Beginn des streitgegenständlichen Zeitraums beantragt.
Daher haben die Gerichte für die in Frage stehenden Zeiträume vom 30. November 2018 bis 20. September 2021, vom 7. Januar 2016 bis zum 3. Oktober 2020 und vom 15. Februar 2015 bis 20. November 2018 verbraucherfreundlich entschieden. In einem Fall wurde die Beklagte verurteilt, an die Klagepartei 74.727,01 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 28. April 2023 zu zahlen, im zweiten Fall waren es 14.735,52 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 31. Oktober 2023, im Dritten 60.306,79 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 2. Mai 2023.
„Nach dem Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet bis 30. Juni 2021 verboten. Und auch heute ist das Angebot von Online-Casinos ohne explizite behördliche Lizenz nicht erlaubt. Das grundsätzliche Verbot gilt dabei für Online-Casinospiele und Online-Sportwetten gleichermaßen. Spieler, die bei Online-Sportwetten Geld verloren haben, sollten unbedingt anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen sollten, um ihre Ansprüche auf Schadenersatz beziehungsweise auf Rückzahlung der erlittenen Verluste zu prüfen“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos und Online-Sportwetten-Anbieterinnen spezialisiert. Er hat die obsiegenden Urteile vor dem Landgericht Verden und dem Landgericht Würzburg erstritten.
Üblicherweise gelten in diesen Fällen die Regelungen aus § 812 BGB, weil die Einsätze ohne Rechtsgrund geleistet wurden: „Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet.“ Und auch § 134 „Gesetzliches Verbot“ ist einschlägig: „Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.“
„Die Plattformbetreiberin konnte sich auch nicht mit dem Verweis aus der Sache herausreden, dass der Verbraucher vorsätzlich, also bewusst verbotswidrig oder sittenwidrig gehandelt habe. Die Kenntnis des Klägers wird von der Beklagten lediglich pauschal behauptet bzw. die Beklagte behauptet, dass sich der Kläger mindestens leichtfertig der Einsicht der Sittenwidrigkeit seines Tuns verschlossen habe. Dies genügt als Vortrag nicht“, erklärt Glücksspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung. Daher ziehe dieses Argument nicht, um die Zahlungen abzuwenden.
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