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Illegales Glücksspiel im Internet

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In Deutschland ist ohne staatliche Erlaubnis das Glücksspiel verboten. Hierbei stellt sich jedoch das Problem, dass deutschen Nutzern die Teilnahme an Online-Glücksspielen möglich ist.

In Deutschland liegt ein Glücksspiel nach § 3 Abs. 1 des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) dann vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. Die Entscheidung über den Gewinn hängt in jedem Fall vom Zufall ab, wenn dafür der ungewisse Eintritt oder Ausgang zukünftiger Ereignisse maßgeblich ist. Auch Wetten gegen Entgelt auf den Eintritt oder Ausgang eines zukünftigen Ereignisses sind Glücksspiele. Reine Onlinegames haben jedoch mit Glücksspiel nichts zu tun.

Nach § 284 StGB macht sich derjenige strafbar, der ein Glücksspiel ohne behördliche Erlaubnis betreibt. Der Strafrahmen reicht hier von Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren. In der Praxis dürfte es jedoch schwierig sein, an die Betreiber von Online-Glücksspielen heranzukommen. Diese haben meist ihren Sitz im Ausland. Daher sind sie rechtlich kaum zu belangen.

Jedoch machen sich auch die Teilnehmer an derartigen illegalen Glücksspielen strafbar. Wer sich an einem illegalem Glücksspiel beteiligt, wird gem. § 285 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.

Weiterhin ist auch zu beachten, dass es rechtlich höchst problematisch, ist etwaige Gewinnansprüche durchsetzen. Dies hat damit zu tun, dass der Veranstalter, wie ober dargestellt, meist im Ausland sitzt.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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