Illegales Tauschbörsenangebot - Abmahnung Waldorf Frommer im Februar 2013 für Warner Bros. Entertainment

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Abmahnung illegales Tauschbörsenangebot Waldorf Frommer Februar 2013: Warner Bros. Entertainment

Abmahnung nur 8 Tage nach der Urheberrechtsverletzung!: Waldorf Frommer Abmahnung vom 18.02.2013 für Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss vom 10.02.2013!

Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München verschicken auch im Februar 2013 wieder zahlreiche Abmahnungen wegen illegalen Tauschbörsenangeboten. Diesmal erfolgen die Abmahnungen im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH, Hamburg, und datieren beispielsweise vom 18.02.2013

Dem Anschlussinhaber wird vorgeworfen, dass über seinen Internetanschluss der urheberrechtlich geschützte Film Kokowääh am 10.02.2013, also ca. eine Woche vor der Abmahnung, in einer Internet-Tauschbörse illegal heruntergeladen und widerrechtlich weltweit zum Download angeboten zu haben. Warner Bros. Entertainment GmbH habe die ausschließlichen Verwertungsrechte an dem Werk eingeräumt erhalten.

Folgende Daten werden genannt:

  • Dateiname: Kokowääh,
  • Rechteinhaber: Warner Bros. Entertainment GmbH,
  • Datum/Uhrzeit: z. B. 10.02.2013, 20:54:43 bis 10.02.2013, 23:47:25,
  • IP-Adresse: z.B. 123.456.7.89.

Ferner wird in einem gesondert beigefügten Ermittlungsdatensatz der Provider, die Benutzerkennung und der Anschlussinhaber genannt. Ferner wird neben dem Beginn zeitlichen Beginn des Angebots das Ende des Angebots, IP-Adresse, File Hash und das Werk genannt.

Im Rahmen des zivilrechtlichen Auskunftsverfahrens hat das Landgericht Stuttgart mit Beschluss vom 11.02.2013, also nur einen Tag nach der Urheberrechtsverletzung, dem Provider gestattet, Auskunft über die Identität des zugehörigen Anschlussinhabers zu erteilen. Der Provider habe daraufhin mitgeteilt, dass die ermittelte IP-Adresse dem Anschluss des Anschlussinhabers zum Zeitpunkt der festgestellten Urheberrechtsverletzung zugewiesen war.

Der Anschlussinhaber wird aufgefordert die der Abmahnung beigefügte auf den konkreten Titel bezogene Unterlassungserklärung abzugeben und eine pauschale Zahlung von 956,00 € zu leisten. Hierfür wird regelmäßig eine kurze Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung und eine etwas längere Frist für die Zahlung des geforderten Schadensersatzes gesetzt.

Anmerkung aus rechtlicher Sicht:

  • Auffallend ist, dass auch die neue Abmahnung, also z. B. die Abmahnung vom 18.02.2013 eine Urheberrechtsverletzung vom 10.02.2013 zum Gegenstand hat, die lediglich 1 Woche vor der Abmahnung erfolgt sein soll. Diese zeitliche Nähe ist dadurch zu erklären, dass das Landgericht Stuttgart das Auskunftsverfahren in einer sehr zügigen Weise bearbeitet, so dass die Abmahnung dann zügig und zeitnah verschickt werden kann.
  • Gelegentlich erhält der Betroffene Anschlussinhaber unmittelbar nach Erhalt der Abmahnung eine telefonische Nachfrage durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte. Der Sinn dieser Nachfrage erschließt sich nicht, da die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung noch nicht abgelaufen ist und es daher keinen Grund für eine telefonische Nachfrage durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte gibt. Möglicherweise hat die Nachfrage den Sinn, bereits telefonisch eine Zahlungsvereinbarung zu treffen. Es kann daher nur davor gewarnt werden, telefonische Nachfragen zu beantworten. Waldorf Frommer sollte vielmehr mitgeteilt werden, dass sie fristgemäß eine schriftliche Antwort auf die Abmahnung erhalten wird.
  • Die Gefahr von Folgeabmahnungen durch andere Rechteinhaber oder durch denselben Rechtinhaber muss gesehen werden, auch wenn bei den Abmahnungen der Waldorf Frommer Rechtsanwälte es nach meiner Kenntnis noch nicht vorgekommen ist, dass derselbe Rechteinhaber (erneut einen weiteren Film zum Gegenstand einer Abmahnung gemacht hat, der ggf. zeitlich später über eine Tauschbörse heruntergeladen und verfügbar gemacht wurde. 
  • Die vorbereitete Unterlassungserklärung sollte nicht ohne Prüfung unterschrieben werden.
  • Ob die Forderung zurückgewiesen werden kann, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.
  • Ggf. kommt auch eine vergleichsweise Einigung in Frage, die eine Reduzierung der Forderung beinhaltet.
  • Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer sind verstärkt dazu übergegangen, notfalls auch durch eine gerichtliche Auseinandersetzung die Ansprüche weiter zu verfolgen. Ein Ignorieren der Abmahnung kann daher erhebliche finanzielle Folgen haben.

Rechtsanwalt Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht)*

* Master of Laws für Medienrecht

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Anmerkung: Die Kanzlei Weiner, die Büros in Schwäbisch Hall und Karlsruhe unterhält, ist eine auf das Urheber- und Medienrecht spezialisierte Anwaltskanzlei. Die Kanzlei Weiner mit Inhaber Rechtsanwalt Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht) berät und vertritt seit Jahren sehr erfolgreich bundesweit die rechtlichen Interessen von Internetanschlussinhabern, die wegen behaupteter Urheberrechtsverletzung mittels angeblicher Nutzung von Internettauschbörsen eine Abmahnung erhalten haben. Konsequente Spezialisierung und Ausrichtung der Rechtsgebiete sorgen dafür, dass Sie eine kompetente und vor allem auch individuelle Beratung und Vertretung erhalten. Der Betroffene profitiert nicht nur von der umfangreichen außergerichtlichen Erfahrung der Kanzlei Weiner, sondern auch von der umfangreichen Prozesserfahrung.



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