Im Getränkemarkt gestürzt: 15.000 Euro Schmerzensgeld

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Mit Vergleich vom 24.04.2019 hat sich ein Getränkemarkt verpflichtet, an meine Mandantin 15.000 Euro und die außergerichtlichen Anwaltsgebühren zu zahlen.

Die 1938 geborene Rentnerin warf ihre leeren Plastikflaschen in eine Leergutbox. Diese Box war links vor der Kasse aufgestellt. Nachdem sie das Leergut in die Box gelegt hatte, sprach sie mit der Kassiererin und wollte sich an der Kasse das Pfand auszahlen lassen. Während die Mandantin die Flaschen in den Leergutbehälter legte, stellte ein Mitarbeiter des Getränkemarktes einen Handhubwagen (Ameise) hinter ihr ab.

Als die Mandantin auf die Kasse zugehen wollte und sich etwas seitlich in Richtung Kasse gedreht hatte, fiel sie sofort über die hinter ihr abgestellte Ameise. Sie blieb mit beiden Füßen an dem Hubwagen hängen und stürzte mit dem Bauch auf die Erhöhung der Ameise in Höhe der Lenkung.

Während die Mandantin zunächst nur von einer Prellung am Bauch ausging, musste sie Stunden später wegen stärkster Schmerzen ins Krankenhaus gebracht werden. Eine Computertomographie zeigte eine Dünndarmperforation nach stumpfem Bauchtrauma. Noch am selben Tag führten die Ärzte eine Dünndarmübernähung (Laparotomie) durch. Die Mandantin konnte am 16.12.2017 aus der stationären Behandlung entlassen werden. Nach der Operation zeigte sich aufgrund der Vollnarkose eine Recurrensparese (Lähmung der Kehlkopfmuskulatur) links, die in der Folgezeit abklang.

Die Haftpflichtversicherung des Getränkemarktes hatte wegen des Sturzes zunächst eine Haftung abgelehnt: Die Mandantin habe als Stammkundin die örtlichen Gegebenheiten gekannt. Die Anlieferung von Waren in einem Getränkemarkt sei ebenso wenig ungewöhnlich wie die Tatsache, dass hierfür ein sogenannter Hubwagen (Ameise) verwendet werden würde. Sie habe den Sturz deshalb selbst zu verantworten.

Ich hatte argumentiert: Aufgrund des Alters der Mandantin hätte der Mitarbeiter des Getränkemarktes beim Abstellen der Ameise besondere Sorgfalt walten lassen müssen. Bevor er die Ameise im Rücken der Mandantin abstellte, hätte er sie darauf aufmerksam machen müssen, dass hinter ihr ein Hindernis stand, das vorher dort nicht gestanden hat.

Das Verschulden des Mitarbeiters habe sich der Getränkemarktbetreiber als Arbeitgeber zurechnen zu lassen.

Daraufhin hat die Haftpflichtversicherung ein Pauschalangebot von 15.000 Euro abgegeben, das ich für die Mandantin angenommen habe.

Christian Koch, Fachanwalt für Medizinrecht



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