Immediate Phoenix bzw. Immediate Galaxy – Abzocke über Fake-Bild-Artikel!
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Der Fall Immediate Phoenix bzw. Immediate Galaxy ist ein eindrucksvolles Beispiel, wie Anleger durch gefakte Medienberichte auf Handelsplattformen gelockt und abgezockt werden.
In einem angeblichen Online-Artikel von Bild, der allerdings nicht echt ist, können Anleger lesen, dass die Bundesbank angeblich Sahra Wagenknecht verklagt, da sie in einer Fernsehsendung gegenüber Herr Lanz ein Geheimnis preisgegeben habe.
Um was für ein tolles Geheimnis handelt es sich?
Sahra Wagenknecht soll angeblich u.a. geäußert haben, dass man nicht hart arbeiten müsse, um reich zu werden und wenn man dies merkt, es einem viel leichter fällt, mit Geld umzugehen.
Auf den angeblichen Hinweis von Herrn Lanz, dass jeder so leicht Geld verdienen kann, habe Frau Wagenknecht angeblich geäußert, dass Herr Lanz ihr 250 Euro geben soll und sie mit der Immediate Galaxy Plattform in 12-15 Wochen eine Million verdienen würde.
Herr Lanz habe dann Frau Wagenknecht sein Handy gegeben und diese habe sich über einen Link, der auch in dem vermeintlichen Bild-Artikel enthalten ist, angemeldet.
Frau die Frage von Herrn Lanz, wie viel man damit wirklich verdienen kann, habe Frau Wagenknecht Herrn Lanz aufgefordert, die App mit seinem persönlichen Konto zu öffnen und dieser habe dann festgestellt, dass der Kontostand nach 20 Minuten über drei 3 Trades bereits auf Euro 297,00 gestiegen war.
Die Sendung sei dann etwas später angeblich durch einen Anruf der Deutschen Bundesbank unterbrochen worden, die verlangt habe, die Sendung abzubrechen.
Dies ist aber alles Unsinn. Der angebliche Artikel von Bild ist gefälscht.
Wer auf den Link in dem Beitrag klickt, landet aber auf der Homepage der Plattform Immediate Phoenix bzw. Immediate Galaxy.
Anleger wurden und werden nach wie vor über derart gefälschte Medienberichte, in denen Prominente über Ihre tollen Erfahrungen mit Handelsplattformen und den enormen Gewinnmöglichkeiten berichten, auf die Webseiten von Handelsplattformen gelockt.
Warnung der BaFin zu Immediate Phoenix bzw. Immediate Galaxy
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht warnt auch vor Anlagen bei Immediate Phoenix über die Internetseite rykequy.pics, auf die Anleger auf über den Link gelangt sind, da ohne ihre Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen offeriert werden.
Aktuell kommen Anleger über den Link auf die Plattform Immediate Galaxy mit der Homepage rykequy.pics.
Auf der Internetseite der Plattform werden Anleger schon mit einem Willkommensbonus von gelockt.
Weiterhin wird mit auf der Homepage mit sicheren Gewinnen und damit geworben, dass dies das einzige Online-Investitionssystem sei, mit dem man Geld von zu Hause verdienen könne, unabhängig von seinem Niveau oder Erfahrung auf den Finanzmärkten.
Möglichkeiten für Anleger von Immediate Phoenix bzw. Immediate Galaxy
Anleger, die Einzahlungen für vermeintliche Anlagen bei Immediate Phoenix bzw. Immediate Galaxy getätigt haben, sollten unverzüglich eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner bietet Geschädigten von Handelsplattformen, wie Immediate Phoenix bzw. Immediate Galaxy eine kompetente Beratung an. Aufgrund der langjährigen Erfahrungen bei der Durchsetzung von Schadensersatzforderungen unterstützen wir Sie dabei, Ihr investiertes Kapital zurückzufordern.
Das unerlaubte Betreiben von Wertpapierdienstleistungen begründet z.B. für Anleger einen Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG).
Wenn Investoren über Aspekte, wie etwa über einen angeblichen Artikel in Bild, in dem Frau Wagenknecht die guten Gewinnmöglichkeiten bei Immediate Galaxy oder Immediate Phoenix geschildert haben soll, getäuscht werden, löst dies auch weitere Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung für Anleger aus.
Zögern Sie bei Problemen nicht, die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner anzusprechen.
Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.
Stand: 24.10.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug
Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig
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