Immer auch ein Blick in das FAER

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Wer zu schnell, mit dem Telefon am Ohr oder über rote Ampeln fährt, dem oder der drohen ein Bußgeld und bisweilen auch ein Fahrverbot, das ist bekannt.

Bis auf weniger hohe Geschwindigkeitsverstöße gibt es auch Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg, dem sog. Fahreignungsregister (FAER). Auch das ist bekannt.

Im Einzelnen weniger bekannt sind schon die einzelnen sog. Tilgungszeiträume einzelner Verstöße, nach deren Ablauf die Verstöße nicht mehr verwertet werden dürfen. Und dann gibt es noch die sog. Überliegefristen von einem weiteren Jahr, nachdem die Einträge erst tatsächlich gelöscht werden.

Keine Ordnungswidrigkeit im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr kann daher ohne einen vorherigen Blick in das FAER seriös bearbeitet werden.

Dies gilt erst recht für den Fall, wenn sich Betroffene wegen mehrerer Verkehrsverstöße auf die sog. 8 Punktegrenze zu bewegen und von der Fahrerlaubnisbehörde wegen ihrer Punkte bereits ermahnt und auch verwarnt worden sind.

Denn entgegen sonstiger Grundsätze werden die einzutragenden Punkte nicht ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft der jeweiligen Entscheidung, sondern hier ausnahmsweise nach dem sog. "Tattagsprinzip" berücksichtigt, sobald die rechtskräftige Tat im Register eingetragen wurde. Und zwischen dem Tag des Verstoßes und der Rechtskraft der Entscheidung gibt es stets einen zeitlichen Unterschied.

Dies führt zB dazu, dass die Fahrerlaubnisbehörde bei der Beurteilung des aktuellen Punktestandes von "Punktesündern" die Möglichkeit hat, den tatsächlichen Punktestand zu einem bestimmten Tag x zu berechnen, auch wenn eine Ordnungswidrigkeit erst später rechtskräftig und eingetragen, die Punktebewertung aber nach dem Tattagsprinzip eingeordnet wird.

Diese bisweilen etwas kompliziert anmutende Berechnung der Punkte im FAER gehört zwingend in den Umfang einer Erledigung von Ordnungsdwidrigkeiten im Straßenverkehr.

Denn es soll nach Abschluss eines Verfahren keine unangenehmen Überraschungen geben, etwa weil die Auswirkungen einer Punktebelastung insgesamt nicht richtig beachtet wurden.






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