Immo Perfekt AG: BaFin untersagt unerlaubtes Einlagen- und Kreditgeschäft

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Am 10. Oktober 2016 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit Bescheid das Einlagen- und Kreditgeschäft der Immo Perfekt AG untersagt und die Abwicklung angeordnet. Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, allerdings noch nicht bestandskräftig.

Das Geschäftsmodell der Immo Perfekt AG sieht u. a. die Finanzberatung in Sachen Baufinanzierung, Privatkrediten und Hypothekendarlehen, sowie die Vermittlung und Verwaltung von Grundstücken und Gebäuden und den dazugehörigen Kauf bzw. Verkauf vor.

Die Gesellschaft betreibt laut BaFin durch die Gewährung von Gelddarlehen unerlaubt ein Kreditgeschäft. Im Zuge dessen ist die Gesellschaft dazu verpflichtet, dass durch die Gewährung von Gelddarlehen unerlaubt betriebene Kreditgeschäft unter Berücksichtigung der Vereinbarungen, die sie mit den Darlehensnehmern geschlossen hat, abzuwickeln. Des Weiteren hat die Gesellschaft auf Grundlage von Darlehensverträgen unbedingt rückzahlbare Gelder angenommen, wodurch ein Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin betrieben wurde. Die Gesellschaft muss die eingenommenen Gelder unverzüglich und vollständig an die Geldgeber zurückzahlen.

Möglichkeiten für Betroffene

Sofern betroffene Anleger ihre als Darlehen gewährten Gelder nicht zurückerhalten, sollten sie frühzeitig reagieren und anwaltlichen Rat einholen, um die möglichen Ansprüche prüfen zu lassen und weitere rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen. Im Zuge einer fehlerhaften Anlageberatung könnten gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Im schlimmsten Fall könnte der Immo Perfekt AG die Insolvenz drohen, sofern die Gesellschaft nicht in der Lage sein sollte die Rückabwicklung vorzunehmen.

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