​Immobilienbewertung bei Erbschaftssteuer Teil I

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I. Einleitung:

Die Bewertung von Immobilien spielt in verschiedenen rechtlichen Kontexten eine entscheidende Rolle, sei es bei Erbschaften, Scheidungen oder bei der steuerlichen Erfassung von Vermögen. Dabei kommen unterschiedliche Bewertungsverfahren zum Einsatz, eines davon ist das Sachwertverfahren. In diesem Artikel werden wir uns näher mit dem Sachwertverfahren befassen, seine Anwendungsbereiche, Gründe für eine Bewertung, Möglichkeiten eines niedrigeren Werts durch Gutachter und die Vorteile der vorweggenommenen Erbfolge.

II. Gründe für eine Bewertung: Erbschaft oder vorweggenommene Erbfolge:

Eine der häufigsten Gründe für eine Immobilienbewertung ist eine Erbschaft oder die vorweggenommene Erbfolge. Wenn Vermögen auf die nächste Generation übergeht, sei es durch eine geplante Übertragung zu Lebzeiten oder durch einen Todesfall, müssen die Werte der beteiligten Vermögensgegenstände ermittelt werden. Hier kommt das Sachwertverfahren ins Spiel, um den Wert von Immobilien objektiv zu bestimmen.

Die vorweggenommene Erbfolge bietet den Vorteil, dass Vermögensübertragungen bereits zu Lebzeiten erfolgen können. Dadurch können steuerliche Belastungen minimiert werden, indem Freibeträge genutzt und Vermögensübertragungen strategisch geplant werden. Ein frühzeitiges Einbeziehen des Sachwertverfahrens ermöglicht eine genaue Wertermittlung der Immobilien und damit eine fundierte Vermögensplanung.

III. Möglichkeiten eines niedrigeren Werts durch Gutachter:

Bei der Anwendung des Sachwertverfahrens gibt es Spielräume, die von Gutachtern genutzt werden können, um den Wert einer Immobilie niedriger anzusetzen. Einige dieser Möglichkeiten sind:

  • Abzüge für Instandhaltung und Reparaturen: Gutachter können Abschläge für den Zustand der Immobilie vornehmen, wenn beispielsweise größere Reparaturen anstehen oder die Bausubstanz bereits erheblich in die Jahre gekommen ist.

  • Marktanpassungsfaktoren: Je nach Marktsituation und regionalen Besonderheiten können Gutachter bestimmte Abschläge oder Zuschläge vornehmen, um den Wert der Immobilie entsprechend anzupassen.

  • Besondere Belastungen: Falls die Immobilie durch besondere Belastungen wie Lärmbelästigung, Altlasten oder rechtliche Einschränkungen beeinträchtigt ist, können Gutachter dies berücksichtigen und den Wert entsprechend anpassen.

Ein erfahrenes und qualifiziertes Gutachterteam wird alle relevanten Faktoren sorgfältig prüfen und den Wert der Immobilie auf dieser Grundlage bestmöglich ermitteln.

IV. Beispiel einer Bewertung mittels Sachwertverfahren:

Angenommen, eine großzügige Villa in einer gehobenen Wohngegend soll bewertet werden. Der Gutachter beginnt mit der Ermittlung der Herstellungskosten des Gebäudes, die sich aufgrund der hochwertigen Materialien und der aufwendigen Architektur auf 1,5 Millionen Euro belaufen. Abzüglich der Abschreibungen aufgrund des Alters und des Zustands der Immobilie ergibt sich ein Gebäudewert von 1,2 Millionen Euro.

Für das Grundstück werden Vergleichswerte ähnlicher Grundstücke in der Umgebung herangezogen, wobei ein Wert von 800.000 Euro ermittelt wird. Die Summe aus Gebäudewert und Bodenwert ergibt dann den Sachwert der Immobilie von insgesamt 2 Millionen Euro.

V. Schluss:

Das Sachwertverfahren ist ein wichtiges Instrument bei der Bewertung von Immobilien im Bewertungsrecht. Es ermöglicht eine objektive und fundierte Wertermittlung, insbesondere im Rahmen von Erbschaften und der vorweggenommenen Erbfolge. Durch die Einbeziehung erfahrener Gutachter können potenzielle Spielräume genutzt werden, um den Wert einer Immobilie entsprechend anzupassen. Die vorweggenommene Erbfolge bietet die Möglichkeit, steuerliche Belastungen zu minimieren und eine gezielte Vermögensplanung vorzunehmen. Insgesamt trägt das Sachwertverfahren dazu bei, Rechtssicherheit und Transparenz im Bereich der Immobilienbewertung zu gewährleisten.

Foto(s): https://www.pexels.com/de-de/foto/2-stockiges-haus-aus-braunem-und-weissem-beton-1694360/

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