Immobilienfinanzierung: Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen erkennen

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Gesetzgebung stellt strenge Anforderungen an Banken hinsichtlich ihrer Widerrufsbelehrungen, doch oft erfüllen sie diese nicht. Auch Jahre nach Vertragsabschluss können Kreditnehmer daher ihren Darlehensvertrag rückabwickeln, indem sie ihre Erklärung zum Vertragsschluss widerrufen. Dies bietet den Vorteil, den damals geschlossenen Vertrag komplett aufzulösen, so als hätte er nie existiert.

Häufig reicht allein die Einreichung des Widerrufs aus, um die Bank zu Verhandlungen über die Zinsbelastung zu bewegen, was den Aufwand minimiert und den laufenden Vertrag beibehält, während die Zinsen an das aktuelle Niveau angepasst werden.

Beginn der Widerrufsfrist: Fehlerhafte Formulierungen erkennen

Die häufigsten Fehler in Kreditverträgen finden sich in den Angaben zum Beginn der Widerrufsfrist, die oft so ungenau sind, dass der Vertragspartner Schwierigkeiten hat, den korrekten Fristbeginn zu berechnen, was klar zu seinem Nachteil geregelt ist. Hier sind einige Formulierungen einer Widerrufsbelehrung, die auf deren Fehlerhaftigkeit hinweisen und die Möglichkeit bieten, den sogenannten Widerrufsjoker zu nutzen:

  • "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung."
  • "Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen (einem Monat) ohne Angaben von Gründen in Textform widerrufen."
  • "Der Lauf der Frist beginnt einen Tag nachdem Ihnen ein Exemplar dieser Widerrufsbelehrung, die Vertragsurkunde, der schriftliche Vertragsantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Vertragsantrags zur Verfügung gestellt wurde."
  • "Die Frist beginnt einen Tag nach Aushändigung von Belehrung und Darlehensvertrag.""Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform."
  • "Der Lauf der Frist beginnt nicht vor Eingang des Darlehensvertrags bei uns.""Die Frist beginnt am Tag nach Unterschrift dieses Antrags."
  • "Ihr Widerruf gilt als nicht erfolgt, wenn sie das empfangene Darlehen nicht binnen zwei Wochen entweder nach Erklärung des Widerrufs oder nach Auszahlung des Darlehens zurückzahlen."

Widerruf des Immobiliendarlehens aufgrund 

verwirrender Fußnoten möglich

Oftmals enthalten Widerrufsbelehrungen auch Fußnoten, die den Darlehensnehmer zusätzlich verwirren. Eine Fußnote wie "Bitte Frist im Einzelfall prüfen" ist unzulässig und führt dazu, dass der Verbraucher weiterhin zum Widerruf berechtigt ist.

Es ist schwer vorstellbar, aber es gab einen Fall, in der die Bank einem einzigen Darlehensvertrag tatsächlich drei verschiedene Widerrufserklärungen beigefügt haben. Hervorzuheben ist dabei, dass alle drei Widerrufsbelehrungen für sich genommen falsch und somit unwirksam waren.

Benötigen Sie rechtliche Beratung im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung, stehen Ihnen die Anwälte von ROSE & PARTNER, insbesondere unsere Spezialisten für Immobilienrecht, grundsätzlich gerne zur Verfügung. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Webseite: https://www.rosepartner.de/rechtsberatung/immobilienrecht/immobilienfinanzierung.html


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Thomas Repka

Beiträge zum Thema