Immobilienkauf in Spanien - Das ist zu beachten

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In Immobilie in Spanien kaufen unterscheidet sich vom Ablauf im Heimatland.
Wir stellen Ihnen die wichtigsten Punkte vor, die es zu beachten gibt und was sie bereits vor dem Kauf einer Immobilie auf Mallorca erledigen sollten.

Was ist der Ablauf eines Immobilienkaufs auf Mallorca?

Ein typischer Ablauf für den Hauskauf auf Mallorca ist zunächst der Abschluss eines privatschriftlichen Vorvertrags (sog. Optionsvertrag oder auch Vertrag mit Strafzahlung), der Gang zum Notar, die Bezahlung der Steuern und zum Schluss die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch.

Welche vorbereitenden Schritte sind zu empfehlen?

Schon sehr früh sollte man eine sog. NIE-Nummer beantragen. Dabei handelt es sich um eine Ausländeridentifikationsnummer, die dann auch gleichzeitig in Spanien als Steuernummer fungiert. Von Beantragung bis zur Erteilung der NIE-Nummer können je nach Auslastung des spanischen Ausländeramtes auch mal mehrere Monate vergehen. Ebenso sollte man rechtzeitig ein spanisches Bankkonto eröffnen, um einerseits die hier in Spanien für die Kaufpreiszahlung üblichen Bankschecks ausstellen zu können und andererseits später die Hausnebenkosten darüber abwickeln zu lassen. 

Was ist der Optionsvertrag?

Im Optionsvertrag erwirbt man ein Optionsrecht für die Immobilie gegen Zahlung von ca. 10 Prozent der Kaufpreissumme. Während der Optionszeit, die frei wählbar ist, aber üblicherweise etwa drei Monate beträgt, hat der Käufer dann die Möglichkeit, das Kaufobjekt auf „Herz und Nieren“ zu prüfen. 

Warum ist die notarielle Beurkundung in Spanien wichtig?

Während in Deutschland eine Immobilie ohne notarielle Beurkundung gar nicht erworben werden kann, ist dies in Spanien zwar generell möglich, aber nicht ratsam. Ein rein privatschriftlich geschlossener Kaufvertrag reicht nämlich nicht aus, um den neuen Eigentümer später ins Grundbuch eintragen zu lassen. Dazu ist stets die notarielle Beurkundung zwingend erforderlich. 

Kann ich mich vor dem Notar durch meinen Anwalt vertreten lassen?

Ja, eine Vertretung durch den eigenen Anwalt ist grundsätzlich möglich. Dazu muss im Vorfeld lediglich eine entsprechende notarielle Vollmachtsurkunde ausgestellt werden. Diese kann auch unter Berücksichtigung von einigen Besonderheiten vor einem deutschen Notar unterschrieben werden. 

Was für Steuern fallen beim Hauskauf auf Mallorca an?

Nach dem Immobilienerwerb ist typischerweise die Grunderwerbssteuer zu zahlen, die zurzeit Kaufpreisabhängig bei zwischen 8 und 11 Prozent liegt. Es kann aber auch Konstellationen geben, bei denen die spanische Mehrwertsteuer (entweder 21 oder 10 Prozent) sowie die sogenannte Stempelsteuer von juristischen Dokumenten anfällt. 

Was sollte man für die Erwerbsnebenkosten auf Mallorca einplanen?

Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich für die Hausnebenerwerbskosten zwischen 10 und 15 Prozent vom Kaufpreis einzukalkulieren. Bei dieser Berechnung sind dabei die folgenden Erwerbsnebenkosten berücksichtigt: Grunderwerbssteuer, Honorare für Anwalt und Notar, Gebühr Grundbuchamt. 

Was ist nach dem Erwerb zu berücksichtigen?

Nach dem Erwerb und Zahlung der Steuern muss der neue Eigentümer noch ins Grundbuch eingetragen werden. Ebenso müssen die Versorgerverträge (Strom, Gas, Wasser) auf den neuen Eigentümer umgemeldet werden. 

Foto(s): https://pixabay.com/photos/pool-garden-tree-green-nature-958429/

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