Immobilienkauf in Spanien im Bauprozess (en construccion)
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Immobilienkauf in Spanien im Bauprozess oder Fehler im Grundbuchblatt ?
Der Immobilienkauf in Spanien kann sich auf eine Immobilie beziehen, die schon aus zweiter Hand gekauft wird und jahrelang fertiggestellt ist.
Trotzdem findet man in der rechtlichen Kontrolle oftmals im Grundbuch den Eintrag „en construccion – im Bau“, was bedeutet, dass die Immobilie nach Fertigstellung nicht ordnungsgemaess als fertiggestellt im Grundbuch eingetragen wurde.
Hier ist Vorsicht geboten, zum Beispiel wird bei Fertigstellung einer neuen Immobilie eine zehnjaehrige Bauversicherung verlangt, die den Käufer der Immobilie 10 Jahre lang schuetzt, wenn Baumaengel auftreten.
Wenn der Bauunternehmer diese Bauversicherung nicht hat, kann er nicht im Grundbuch die Fertigstellung der Immobilie eintragen und der Vermerk en construccion bleibt im Grundbuchblatt erhalten.
TIPP: Sollten Sie „im Bau – en construccion“, in dem Grundbuchblatt Ihrer Wunschimmobilie sehen, dann sollten Sie nicht zoegern unseren juristischen Rat, die rechtliche Kontrolle und schliesslich die Immobilienkaufabwicklung durch unsere Kanzlei in Spanien durchfuehren zu lassen.
Ein anderer Fall ist, wenn man eine Neubauimmobilie erwirbt, dann kann der Bauunternehmer im Grundbuch nach Erlangung der Baugenehmigung den Eintrag „en construccion – im Bau“ eintragen lassen, und zwar zu Beginn des Bauprozesses. Dies ist meist erforderlich, wenn der Bauunternehmer eine Bankfinanzierung fuer den Bauprozess benoetigt und ist fuer den Immobilienkäufer kein Handicap, wohlbemerkt, wenn vor Eigentumsuebergabe und Notartermin zur Restzahlung des Kaufpreises der Vermerk „en construccion“ geloescht wurde.
Hinweis: Jeder Kauf einer Neubauimmobilie ist besonders zu pruefen, da Anzahlungen an den Bautraeger geleistet werden und diese muessen abgesichert werden, sollte der Bautraeger insolvent werden. Oftmals versuchen Bautraeger dies zu umgehen, sei es durch Uebertragung der Immobilie im Bau etc, und sollte sich solche eine Konstellation ergeben, ist unsere Kanzlei einzuschalten.
Wir betreuen Ihren Immobilienkauf in ganz Spanien, inbesondere Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura, Mallorca, Katalonien und Andalusien.
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